1. Wann den Restwert vom Auto berechnen?
Beim KFZ Restwert handelt es sich um den Auto-Wert, den ein Fahrzeug nach einem Unfall im unreparierten Zustand noch besitzt. Damit bildet er sowohl die Grundlage für einen anzusetzenden Verkaufspreis als auch für die Erstattungshöhe der Versicherung.
Entscheidend wird die Berechnung dann, wenn die Diagnose nach einem Unfall wirtschaftlicher Totalschaden lautet. In diesem Fall ließe sich das Fahrzeug zwar theoretisch noch reparieren, es lohnt sich finanziell aber nicht mehr. Bei einem technischen Totalschaden dagegen kann das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich gemacht werden. Nach einem Unfall ist es allerdings wichtig, nicht nur den PKW Restwert ermitteln zu lassen, sondern auch andere Kennwerte zu beachten:
- Wiederbeschaffungswert
- Reparaturkosten
Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wie viel das Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall noch wert gewesen wäre. Er bezieht sich also auf den durchschnittlichen Wertverlust über die Zeit unabhängig vom Schaden. Damit beziffert diese Summe, wie viel Geld du theoretisch investieren musst, um einen Wagen im identischen Zustand und Wert ohne Unfall zu kaufen. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ergibt dann den Betrag, den die Versicherung im Schadensfall erstattet.
Um die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur einzuschätzen, ist die Kalkulation der zu erwartenden Kosten notwendig. Zusätzlich spielt auch dieser Wert für die Versicherung eine Rolle. Solange die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen, bezahlt die Versicherung die Instandsetzung. Du hast an dieser Stelle also die Wahl, ob du dein Fahrzeug verkaufen oder reparieren lassen möchtest.
Fallen noch höhere Reparaturkosten an, steht es dir ebenfalls frei, die Reparatur vornehmen zu lassen. In diesem Fall kommt die Versicherung für die Kosten aber nicht mehr auf.
2. Wie erfolgt die Restwertermittlung des KFZ?
Die PKW Restwertberechnung sollte nicht pauschal anhand einer Auto Restwerttabelle vorgenommen werden. Ein Blick in Übersichten diverser Anbieter dient zwar als erster Anhaltspunkt, reicht der Versicherung aber nicht als Basis für die Berechnung der Erstattungssumme.
Stattdessen ist an dieser Stelle ein Gutachter zu beauftragen, der Rest- und Wiederbeschaffungswert berechnet. Dieser sollte von dir selbst bestellt werden. Die anfallenden Kosten lassen sich bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen, sofern du nicht der Unfallverursacher bist.
Das Wertgutachten sollte um drei Ankaufsangebote aus dem Lokalmarkt ergänzt werden, die den festgestellten Restwert bestätigen. Entsprechende Angebote stammen in der Regel von regionalen Gebrauchtwagenhändlern und Kraftfahrzeugbetrieben. Beachte, dass du trotz der beigelegten Angebote in der finalen Käuferwahl frei bist.
Wie geht es nach der Auto Restwertbestimmung weiter?
Der Sachverständige hat den Restwert des Autos berechnet und du hast dich entschieden, es nicht reparieren zu lassen. Nun ist es ratsam, das Fahrzeug umgehend zu verkaufen. Denn ansonsten entstehen unnötige Standkosten, die die Versicherung im Zweifelsfall nicht übernimmt.
Übererlös beachten
Falls du beim Verkauf einen höheren Preis als den angesetzten Restwert für dein Fahrzeug erzielst, ist vom Übererlös die Rede. Die Differenz wird auf die Versicherungsleistung angerechnet und die Erstattungssumme um den Mehrertrag gesenkt. Dementsprechend darf die Versicherung dich auffordern, den tatsächlichen Verkaufserlös offenzulegen.
3. Nach dem Restwert vom Auto berechnen: Wie hilft wirkaufendeinauto.at?
Wer einen Unfallwagen verkaufen und gleichzeitig eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen will, muss sich mit den unterschiedlichsten Ansprechpartnern auseinandersetzen. Hierzu gehört nicht nur die eigene Versicherung, sondern auch ein Sachverständiger, der potenzielle Käufer sowie gegebenenfalls der Unfallgegner. wirkaufendeinauto.at unterstützt dich, indem wir dir die lästige Käufersuche ersparen.
So verkaufst du dein Fahrzeug bei wirkaufendeinauto.at
Unser kostenloser Online-Rechner ermöglicht dir die Kalkulation eines statistischen Referenzwerts über Marke, Modell und Erstzulassungsjahr deines Fahrzeugs. Allerdings bildet er keine Unfälle ab und wird keinen Restwert für dein Auto berechnen. Er dient jedoch zur Vereinbarung eines Termins in einer unserer 310 europaweiten Filialen. Dort inspiziert einer unserer KFZ-Experten das Fahrzeug und ermittelt basierend auf seinem Zustand seinen aktuellen Wert, der auch gleichzeitig unser Direktverkaufspreis ist.
Wir kaufen PKW nahezu jeder Marke, jeden Alters und in jedem Zustand - auch nach einem Unfall! Wichtig ist allerdings, dass es sich nicht um ein Altauto handelt. Du bist nicht gezwungen, sofort über unser Angebot zu entscheiden. Stattdessen hast du bis zu fünf Tage Zeit, einen Entschluss zu treffen. Stimmst du zu, erfolgt der Verkauf direkt in der Filiale. Wir regeln die gesamte Verkaufsabwicklung und überweisen dir den Verkaufspreis. Zusätzlich übernehmen wir sämtliche formale Vorgänge für dich wie die Abmeldung bei der Zulassungsstelle und die Kreditablösung.