Sobald Sie in den Besitz eines Fahrzeuges kommen, müssen Sie dieses zulassen. Dazu benötigen Sie vollständige Unterlagen für Ihren PKW.
Eine der ersten Pflichten eines Autobesitzers ist es, den Wagen ordnungsgemäß zuzulassen. Nur so weisen Sie nach, dass Ihr PKW am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf und entsprechend versichert ist.
Doch ein Auto aus dem Ausland zuzulassen bringt schnell Probleme mit sich. Daher sollten Sie sich bereits vorbereitend um die Vollständigkeit der Papiere und um die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung kümmern.
Sobald Sie ein neues Fahrzeug erworben haben, muss der Weg zur Zulassungsstelle beschritten werden. Nur mit einer gültigen Zulassung ist es laut des Kraftfahrgesetzes (KFG) erlaubt, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Dies gilt für jegliche Arten von Fahrzeugen, wie zum Beispiel Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Oldtimer, die eine Typgenehmigung (Betriebserlaubnis) erhalten haben.
Dadurch wird belegt, dass die KFZ die technischen Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes erfüllen. Äußerlich kenntlich gemacht wird die Zulassung mittels der Plakette, die sich auf dem Nummernschild des Autos befindet.
Bei einem Neuwagen stellt Ihnen die Zulassungsbehörde die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals als Fahrzeugschein bekannt) aus. Damit haben Sie den Nachweis, dass das Fahrzeug amtlich registriert ist und Sie es auf öffentlichen Straßen nutzen dürfen. Von Ihnen als Halter des Fahrzeugs wird die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) und ein gültiger Personalausweis benötigt.
Da alle Fahrzeuge laut § 1 des KFZ-Haftpflichtversicherungsgesetzes über eine gültige KFZ-Versicherung verfügen müssen, wird außerdem eine Versicherungsbestätigung verlangt. Diese ist für jede Autozulassung zwingend notwendig.
Sie bestätigt der Zulassungsbehörde, dass das Auto, wie in Österreich vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung besitzt. Damit Sie Ihr Auto zulassen können, müssen Sie mit ihr nachweisen, dass Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II aus irgendwelchen Gründen abhandengekommen sein, können Sie diese kostenpflichtig in der zuständigen Zulassungsstelle neu beantragen. Ohne den Fahrzeugbrief können Sie Ihr Auto weder anmelden, ummelden noch verkaufen oder stilllegen lassen. Achten Sie daher beim Kauf eines Autos immer darauf, welche Dokumente Sie erhalten und ob diese vollständig sind.
Anders als bei der Zulassung eines Neuwagens, müssen Sie bei einem Gebrauchtwagen zu den bereits erwähnten Dokumenten, die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie eine Abmelde- oder Stilllegungsbescheinigung vorlegen. Diese brauchen Sie aber nur, falls es sich um ein Auto handelt, das in der Vergangenheit bereits abgemeldet wurde.
Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, muss zudem der Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung vorgelegt werden. Firmenwagen brauchen für die Zulassung zusätzlich die Gewerbeanmeldung sowie einen Auszug aus dem Handelsregister.
Dokumente | Neuwagen | Gebrauchtwagen | Firmenwagen |
---|---|---|---|
Zulassungs- bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) |
✘ | ✔ | ✘ |
Zulassungs- bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) |
✔ | ✔ | ✔ |
Personalausweis | ✔ | ✔ | ✔ |
Versicherungs- bestätigung |
✔ | ✔ | ✔ |
Abmelde-/ Stilllegungs- bescheinigung |
✘ | ✔ | ✘ |
gültiges § 57a KFG-Gutachten |
✘ | ✔ | ✘ |
Gewerbeanmeldung | ✘ | ✘ | ✔ |
Handelsregisterauszug | ✘ | ✘ | ✔ |
Neuwagen
Gebrauchtwagen
Firmenwagen
Quelle: oeamtc.at
Quelle: oeamtc.at
Für eine Zulassung eines Autos in Österreich müssen Sie mit einer Gebühr in Höhe von 170 Euro rechnen. Zudem muss in Österreich für jedes zugelassene Fahrzeug die so genannte Nova-Steuer bezahlt werden. Die Höhe der Steuer muss von jedem Lenker selbst berechnet werden. Das für die Abgabe nötige „Nova 2“ Formular, ist bei den zuständigen Zulassungsstellen und beim Finanzamt erhältlich.
Wunschkennzeichen können in der Regel bei den meisten Zulassungsstellen im Vorfeld reserviert und von Schildermachern gefertigt werden. Diese finden Sie oft in direkter Nähe zur Zulassungsbehörde.
Um den immer wieder auftretenden Wartezeiten für Auto Anmeldungen, die bei Gebrauchtwagen bis zu mehreren Wochen dauern können, zu entgehen, lassen sich die Formalitäten mittlerweile über ein Online-Verfahren beschleunigen. Dazu zählt beispielsweise die Bestellung eines Kennzeichens und die Übermittlung Ihrer Daten. Nichtsdestotrotz müssen Sie die Fahrzeugpapiere der Zulassungsstelle persönlich vorlegen.
Wie viele Fahrzeuge darf ich auf meinen Namen zulassen?Grundsätzlich gibt es keine Obergrenze für die Anzahl zugelassener Autos pro Person. Viele Versicherungsgesellschaften bieten sogar Rabatte an, wenn Sie mehrere Autos bei ihnen versichern. Sind Sie über mehrere Jahre hinweg ohne Schaden gefahren, rechnen viele Anbieter sogar einen sogenannten Schadenfreiheitsrabatt an, mit dem Sie einen entsprechend geringen Beitragssatz zahlen. Die Zulassung für den Zweitwagen muss jedoch auf den gleichen Versicherungsnehmer des Erstwagens erfolgen.
Um ein Oldtimer-Fahrzeug zulassen zu können, muss dieses vor mindestens 30 Jahren erstmals für den Straßenverkehr zugelassen worden sein und nach § 2 Abs. 1, Ziff. 43 des Kraftfahrgesetzes als "historisches Fahrzeug" definiert sein. Eine weitere Voraussetzung ist das Gutachten durch einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer. Dieser kann zum Beispiel von den Spezialisten des ÖAMTC oder einer anderen Prüfgesellschaft stammen.
Diese bestimmt die Einstufung des Fahrzeugs und prüft, ob die Bezeichnung „Oldtimer“ für das Fahrzeug zutreffend ist und ob sich dieses weitgehend im Originalzustand befindet. Vorgenommene Umbauten oder ein schlechter Pflegezustand können ein Grund dafür sein, dass die Anerkennung scheitert.
Grundsätzlich können Sie Ihren Oldtimer ganz regulär zulassen. Hierfür benötigen Sie einfach eine aktuelle Pickerlüberprüfung. Für Oldtimer-Fahrzeuge haben Sie die Möglichkeit ein H- oder ein rotes 07er-Kennzeichen zu wählen. Das rote Kennzeichen ist bei Lenkern begehrter, da Sie damit gleich mehrere Oldtimer fahren dürfen. In Österreich darf man sogar gleich drei Oldtimer mit nur einem Wechselkennzeichen fahren.
Im Gegensatz dazu ist das H-Kennzeichen leichter zu erhalten und Sie dürfen das Fahrzeug ohne weitere Einschränkungen nutzen. Bedenken Sie jedoch, dass historische Kraftwagen nur an maximal 120 Tagen pro Jahr verwendet werden dürfen. Die Anmeldung eines Oldtimers kostet um die 180 Euro.
Folgende Unterlagen benötigen Sie, um Ihren Oldtimer zuzulassen:
Bei Oldtimern, die jahrelang stillgelegt waren, kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeugdokumente verschollen sind. Dies kann für die Zulassung problematisch sein. Die Vorlage eines Kaufvertrages wäre hier optimal, um zu beweisen, dass Sie für das Auto verfügungsberechtigt sind. In Ausnahmefällen können Sie sich bei der Kraftfahrtbundesbehörde Auskunft holen, ob es für Ihren Oldtimer im Zentralen Fahrzeugregister einen Eintrag gibt.
Anders als bei einer regulären Autozulassung müssen Sie im Falle eines Umzugs lediglich eine Ummeldung des Fahrzeugs veranlassen. Möchten Sie Ihr Auto ummelden, können Sie Ihr gewohntes Kennzeichen behalten. Die Abkürzung des Ortsnamens kann also auf dem Nummernschild stehen gelassen werden. Selbstverständlich steht es Ihnen jedoch frei das alte Kennzeichen gegen ein neues einzutauschen.
Auf die Höhe der Versicherungsprämie Ihres Autos hat diese Regelung keinen Einfluss. Die Schadensklasse bleibt immer noch vom Wohnort abhängig.
Der Weg zur Zulassungsstelle bleibt Ihnen bei einer Ummeldung dennoch nicht erspart. Jedoch besteht mittlerweile in vielen Kommunen die Möglichkeit, das Auto zusammen mit dem Wohnsitz beim Bürgeramt umzumelden.
Für eine erfolgreiche Auto-Ummeldung aufgrund eines Umzugs, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Umwelt-Pickerl nicht vergessen! Um sich in den verschiedenen Umweltzonen der zahlreichen Städte unbeschwert fortbewegen zu können, sollten Sie Ihr Auto mit einer gegebenenfalls aktuellen Feinstaubplakette ausstatten. Diese müssen Sie sich beim Wechsel Ihres Kennzeichens ausstellen lassen.
Wenn Sie ein Import-Auto anmelden wollen, das bereits in einem anderen EU-Land von Ihnen oder dem früheren Eigentümer angemeldet war, müssen Sie den Zulassungsbehörden die frühere Bescheinigung vorlegen. In dieser Bescheinigung sind nützliche Informationen über das Auto enthalten, wodurch die Zulassung schneller erfolgen kann.
Grundsätzlich benötigen Sie auch hier wieder einige Dokumente, die Sie der Zulassungsbehörde vorlegen müssen. Ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt, spielt keine Rolle. Jedes aus dem Ausland stammende Fahrzeug können Sie zulassen.
Lediglich die Steuerpflicht in Form der Angabe einer Bankverbindung ist hierbei obligatorisch. Es bestehen zudem einige Unterschiede in der Anzahl der vorzulegenden Papiere. Je nachdem, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, variieren die Kosten für die Zulassung maximal 180 Euro.
Benötigte Dokumente | Gebrauchtwagen | Neuwagen |
---|---|---|
ausgefüllter Zulassungsantrag | ✔ | ✔ |
Personalausweis (bzw. Reisepass oder Pass mit Meldebescheinigung) |
✔ | ✔ |
Zulassungsbescheinigung Teil II mit COC-Papieren | ✔ | ✔ |
Versicherungsbestätigung | ✔ | ✔ |
ausländische Fahrzeugpapiere (oder Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung) |
✔ | nur bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten |
ausländische Kennzeichen (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen) | ✔ | ✘ |
§57a-Gutachten | ✔ | ✘ |
Nachweis der Verfügungsberechtigung (z.B. Kaufvertrag) | ✔ | ✘ |
EU-Betriebserlaubnis | nur bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten | ✔ |
Zollunbedenklichkeits- bescheinigung (z.B. Kaufvertrag) |
nur bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten | ✘ |
Gebrauchtwagen
Neuwagen
Quelle: uniqa.at
Um unnötigen Stress mit der österreichischen Bürokratie zu vermeiden, sollten Sie die Anmeldung Ihres Autos innerhalb einer Woche durchführen. Ein Fahren ohne Zulassung stellt nämlich einen Verstoß gegen das Kraftfahrgesetz dar und ist laut § 37 "mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, im Falle einer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen".
Daher solte das Auto erst von der Zulassungsbehörde genehmigen lassen, bevor Sie es nutzen. Nur so können Sie dem Risiko einer Strafe entgehen.
So wie Sie ein Auto anmelden können, so können Sie es auch wieder abmelden. Im Falle einer Verschrottung, wenn Sie für das Fahrzeug keine Verwendung mehr haben oder wenn Sie es verkaufen wollen, sollte es früher oder später abgemeldet werden. Um den einen oder anderen Ärger zu vermeiden, sollten Sie Ihr Fahrzeug am besten vor dem Verkauf und der Übergabe des Wagens an den Käufer abmelden.
Dadurch endet auch Ihre Steuerpflicht und Sie treten die Rechte und Pflichten des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsvertrages ab. Wichtig ist, dass sobald Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, Sie es rechtlich gesehen auf öffentlichem Grund weder umparken noch anderweitig bewegen dürfen.
Falls Sie mit dem Käufer eine Probefahrt vereinbaren, ist diese lediglich auf einem Privatgrundstück oder mit einem Kurzzeitkennzeichen durchzuführen. Alle anderen Schritte gelten laut Kraftfahrgesetz rechtswidrig.
Mittlerweile lassen sich Fahrzeuge auch online abmelden. Immer mehr Zulassungsstellen folgen diesem Trend. Informieren Sie sich vorab, ob eine Online-Abmeldung in Ihrem Zulassungsbereich möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen Sie den klassischen Weg zur Auto-Zulassungsstelle beschreiten. Hier werden wieder einige Unterlagen benötigt:
Anders als in Deutschland, ist die Abmeldung Ihres Autos in Österreich kostenlos.
Nach einem Verkauf oder der Verschrottung Ihres Fahrzeugs ist es sinnvoll dies Ihrer Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Regel beschleunigt das die Abrechnung.
Wenn Sie ein Auto privat kaufen oder verkaufen wollen, sollten Sie im Kaufvertrag immer festlegen, wer später das Auto abmelden wird. So sparen Sie sich im Nachhinein Zeit und Stress.
Damit sich der Prozess nicht über Wochen hinauszieht, gibt es die Möglichkeit den Verkaufsweg über einen Händler zu nehmen. Dieser übernimmt für Sie die Formalität, wenn Sie Ihr Auto abmelden wollen. Einen kostenlosen und unkomplizierten Service erfahren Sie bei wirkaufendeinauto.at.
Für Sie steht fest: Der Gebrauchtwagen muss weg. wirkaufendeinauto.at ist Ihr Partner rund um den Autoverkauf! Im Vorfeld haben Sie die Gelegenheit, den Wert Ihres Autos in Erfahrung zu bringen. Hierfür machen Sie von unserem kostenlosen Online-Autowertrechner Gebrauch.
Nach dem Eintrag der Basisdaten Ihres Fahrzeugs wie Marke, Modell und Jahr der Erstzulassung, wird Ihnen ein statistischer Referenzwert geliefert, welcher sich am aktuellen Gebrauchtwagenmarkt orientiert. Die Online-Bewertung dauert nicht länger als zwei Minuten.
Danach buchen Sie einen Termin in einer unserer österreichweiten Filialen buchen, um den Wert von einem KFZ-Experten präzisieren zu lassen. Ihr Fahrzeug wird vor Ort bezüglich seines Zustandes, seiner Ausstattung und etwaiger Mängel genau begutachtet.
Sobald die Bewertung abgeschlossen ist, werden wir Ihnen ein Angebot zum Ankauf Ihres Gebrauchtwagens unterbreiten, dass sich an dem zuvor ermittelten Wert orientiert. Nehmen Sie an, so fehlt nur noch Ihre Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
Wir übernehmen die Abmeldung Ihres Autos, die Verschrottung und sogar die Auslösung des Fahrzeugbriefes bei der Bank, sofern sich Ihr Fahrzeug in einer laufenden Finanzierung befindet. Unser Service ist nicht nur schnell, sondern auch völlig kostenlos. Nutzen Sie noch heute unseren reibungslosen Service beim Ankauf aller PKW! 1.000.000 zufriedene Kunden sprechen für uns.