Das Thema Umweltschutz ist inzwischen in nahezu allen Bereichen allgegenwärtig. So auch in der Automobilindustrie in Form der Prämie für Elektroautos.
Immer mehr Hersteller entwickeln sparsame Fahrzeuge mit deutlich weniger CO2-Ausstoß oder setzen sogar ganz auf Elektroautos. Deshalb wurde eine Förderung beim Kauf eines solchen umweltfreundlichen Wagens beschlossen.
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Die Umweltprämie für Elektroautos wurde entwickelt, um den Absatz umweltfreundlicher Fahrzeuge zu steigern und den Umweltschutz weiter zu fördern. Die Förderung ist ab März 2017 gültig und gilt für den Kauf von Privatfahrzeugen, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind. Diese werden mit bis zu 4.000 Euro gefördert. Die so genannten Plug-in-Hybride erhalten eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro.
Tesla Fahrzeuge sind von der Unterstützung ausgeschlossen, da ab einem Nettolistenpreis von 50.000 Euro die Prämie nicht gilt. Ausgenommen sind zudem Plug-in-Hybride mit Dieselantrieb. Insgesamt wurden beim gegenwärtigen Verkaufsniveau Mittel von rund 20 Milliarden Euro seitens der Regierung bereitgestellt, die sich das Umwelt- und das Infrastrukturministerium teilen. Ist das Budget erschöpft, endet die Aktion. Andernfalls ist die Laufzeit bis zum 30. Juni 2019 befristet. Es gilt das Prinzip: Wer zuerst den Antrag stellt, bekommt auch die Prämie zuerst.
Die Umweltprämie gilt ausschließlich für Neuwagen. Welche Modelle genau gefördert werden, findest du in einer offiziellen Liste der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Darunter befinden sich diverse Modelle unter anderem von den Marken BMW, Citroen, Hyundai, Kia, Mercedes-Benz, Mitsubishi, Nissan, Peugeot, Renault und Volkswagen. Wichtig ist, dass der Strom der Autos zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern stammen muss. Außerdem muss das Fahrzeug der Klasse M1 oder N1 entsprechen.
So ergibt sich eine Förderung für folgende Autos:
Das Elektroauto muss ab dem 01. Jänner 2017 gekauft worden sein. Darüber hinaus darf der Listenpreis für das Basismodell nicht teurer als 50.000 Euro sein - Extras und Sonderausstattungen werden dabei nicht berücksichtigt.
Um die Prämie für Elektrofahrzeuge ausgezahlt zu bekommen, musst du online auf der Webseite des Klima- und Energiefonds einen Antrag stellen. Die Einreichung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das aus der Online-Registrierung und der anschließenden Antragserstellung besteht. Hast du dich erfolgreich registriert, sind die Förderungsmittel für dich reserviert. Die Antragserstellung erfolgt per separater Bestätigungs-E-Mail, die dich auf die entsprechende Online-Plattform weiterleitet und kann erst nach dem Kauf des Elektrofahrzeuges vorgenommen werden.
Doch wer bekommt die Förderung für Elektroautomobile überhaupt? Die Förderungsmittel werden ausschließlich Privatpersonen bereitgestellt. Pro Elektrofahrzeug kann nur eine Bundesförderung beantragt werden. Der Bund sowie die Bundesländer und deren Einrichtungen und Kommunen sind von der Prämie ausgeschlossen, ebenso wie an der Umweltprämie teilnehmende Automobilhersteller.
Sobald das Fahrzeug in deinem Besitz ist und du alle nötigen Unterlagen vorbereitet hast, kannst du die Antragsstellung durchführen. Neben dem vollständig ausgefüllten Formular „Förderungsabrechnung“ benötigst du sämtliche Rechnungen über den Kauf des Elektroautos inklusive Angabe des vom Fahrzeughändler gewährten E-Mobilitätsbonus, die Zulassungsbescheinigung, den Leasingvertrag (im Falle einer Leasingfinanzierung), einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern sowie gegebenenfalls Rechnungen über Anschaffungen einer Heimladestation oder eines Ladekabels.
Sobald der Antrag von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH geprüft wurde, erhältst du ein Auszahlungsschreiben, mit dem der Förderungsvertrag zustande kommt. Die Förderungsmittel werden anschließend direkt auf dein Konto überwiesen. Zusammen mit dem Auszahlungsschreiben erhältst du einen Aufkleber, den du gut sichtbar an deinem Elektroauto anbringen musst.
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