1. Die Probefahrt: Immer die Kostenübernahme im Schadensfall regeln!
Klar! Ohne Probefahrt kein Verkauf des Gebrauchtwagens. Doch stelle vor der Probefahrt sicher, dass dir keine Nachteile entstehen! Risiken sollte hier von Anfang an vorgebeugt werden. Hüte dich davor, dein Auto jemandem ohne gültige Fahrerlaubnis zu überlassen! Dies ist strafbar. Einfach und effektiv ist hier nicht nur die Frage nach Führerschein und Personalausweis, sondern zudem ein schriftlicher Vertrag. Darin bestätigt der Probefahrer zum Beispiel, dass seine Unterlagen gültig sind.
Was du noch beachten solltest:
- Probefahrt? Du fährst mit! Währenddessen behältst du den Führerschein des Fahrers. Der Personalausweis darf hingegen nicht mehr als Pfand verlangt werden.
- Weil Diebstahl nicht auszuschließen ist, werden die Zulassungspapiere Teil II (früher: Fahrzeugbrief) bei der Probefahrt nicht mitgeführt!
- Probefahrt nur mit angemeldetem Fahrzeug und schriftlicher Vereinbarung!
Eine Probefahrt ist nur mit angemeldetem Fahrzeug möglich. Denn mit der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt sind PKW automatisch haftpflichtversichert. Somit verfügt in der Regel auch der Probefahrer über ausreichend Versicherungsschutz und ist gegenüber Schäden an Dritten abgesichert. Wichtig: Überprüfe, ob dein Versicherungsschutz eine Probefahrt einschließt!
Schäden am Fahrzeug werden nur bei Vollkaskoschutz vollständig gedeckt. Nicht jedoch bei grober Fahrlässigkeit. Also bei besonders riskanten Fahrmanövern oder Einfluss von Drogen. Dann können Versicherungsleistungen eingeschränkt oder ganz verweigert werden.
Tipp von wirkaufendeinauto.at: Vor der Probefahrt immer eine schriftliche Vereinbarung mit dem Probefahrer abschließen! Hier wird vereinbart, wer im Schadensfall haftet:
- Wer bezahlt eine Selbstbeteiligung?
- Wer kommt für eine Änderung im Bonus-Malus-System auf?
- Wer begleicht Bußgelder, die nach der Fahrt verordnet werden?
- Wie gehst du mit dem Wertverlust deines Autos nach einem Unfall um?
Ein Musterformular für eine schriftliche Probefahrtvereinbarung bieten beispielsweise die Automobilclubs zum Herunterladen an.
2. Der Kaufvertrag: Gewährleistung ausschließen!
Habst du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen? Denn in Österreich sieht das Gesetz für die zwei Jahre nach einem Verkauf eine Haftung für auftretende Mängel vor. Als privater Verkäufer kannst du eine Gewähr jedoch ausschließen!
Verantwortlich für Reparaturen bist du dann nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist - sollte sich nach Verkauf ein Mangel am Fahrzeug zeigen, der verschwiegen wurde. Das heißt: Nur wenn der Käufer über alle entscheidenden Eigenschaften des Fahrzeugs informiert ist, kann ein Vertrag die Haftung für sämtliche Mängel nach dem Verkauf ausschließen.
Eine für den Kaufvertrag geeignete Formulierung ist zum Beispiel: „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.” Eine Formulierung wie „Gekauft wie gesehen” schließt dagegen nur die Haftung für sichtbare Mängel aus. Fehlen dem Muster des Kaufvertrags die für den Ausschluss gängigen Formulierungen, ergänze den Vertrag! Nur dann bist du auf der sicheren Seite.
3. Täuschung: Mehr als ein Kavaliersdelikt!
Natürlich willst du deinen Gebrauchten gut loswerden. Und das Auto soll zu diesem Zweck noch einmal im besten Licht erscheinen. Natürlich wäscht, polierst und putzt du dein Auto, bevor du es zum Verkauf anbietest. Denn bekannt ist, dass sich ein glänzendes Auto besser und schneller verkauft, als ein Fahrzeug, das ungepflegt wirkt.
Doch hüte dich davor, dein Fahrzeug beim Inserieren übermäßig zu loben. Denn bei einer Besichtigung fällt eine solche Übertreibung schnell auf! Zwar liegt hier noch keine Täuschung vor und du hast theoretisch nichts zu befürchten. Trotzdem fordern weitgereiste Interessenten in diesem Fall nicht selten eine Erstattung der Anfahrtskosten. Erspare dir daher den Ärger und bleib bei der Wahrheit!
Was du beachten musst
Faustregel: Was der Optik dient, ist grundsätzlich erlaubt, was der Täuschung dient nicht! Ein klassisches Beispiel für „Frisieren” und damit für Täuschung ist das Einfüllen von besonders dickflüssigem Öl, um Nebengeräusche des Motors zu vertuschen. Achtung: Nach Aufdeckung von arglistiger Täuschung ist nicht nur der Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der Verkäufer muss dann auch mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen.
4. Die Abmeldung: Dafür ist der Verkäufer zuständig!
Die Abmeldung ist einer der wichtigsten Schritte im Verkaufsprozess. Oftmals wird vereinbart, dass sich der Käufer um die Ummeldung des Fahrzeugs kümmert. Doch kann hier genauso wie bei der Probefahrt ein Unfall oder auch Missbrauch durch Dritte vor der Ummeldung nicht ausgeschlossen werden. Deshalb Auto vor dem Verkauf abmelden! So kannst du dir viel Ärger ersparen! Denn nur dann wirst du nicht mehr dafür herangezogen, was nach dem Verkauf damit passiert.
Wofür nicht herangezogen werden?
- Nicht für Strafzettel des Käufers!
- Nicht bei Unfall des neuen Besitzers!
- Nicht bei Missbrauch des verkauften Fahrzeugs durch Dritte!
Melde das Auto am besten gemeinsam mit dem Käufer um! So sind beide Parteien auf der sicheren Seite.
Da jenseits von deinem eigenen Aufwand mit der Abmeldung des Autos auch ein relativ hoher Aufwand für den Käufer entsteht, werden manche Kaufinteressenten davon abgeschreckt sein. So kannst du vom Verkauf Ihres Autos abgehalten werden! Ein klarer Vorteil von wirkaufendeinauto.at: Beim Verkauf deines Autos an uns entfällt die Abmeldung! Wir übernehmen alle Angelegenheiten schnell und sicher für dich!
5. Die Bezahlung: Übergabe nur mit der Bank!
Die Tricks der Betrüger sind vielfältig: Ein Scheck kann platzen. Aus dem Ausland wird die Zahlung zuerst mit Paypal getätigt und dann zurückgezogen. Hierzulande wird gerne sofort eine kleine Anzahlung geleistet, der Rest wird später überwiesen - angeblich. Sehr weit verbreitet ist die Barzahlung, da mit ihr einige Vorteile einhergehen. Denn wenn das Geld auf dem Tisch liegt, können die Fahrzeugpapiere übergeben werden. Soweit die Idee. Doch bewährt hat sich: Geldübergaben nur mit der Bank!
Triff dich direkt in einer Bankfiliale. Folgendes solltest du dir damit ersparen:
- Nicht auf Falschgeld hereinfallen, sondern Käufer dazu auffordern, Geld vor Ort abzuheben!
- Nicht alleine da stehen und von Komplizen des Käufers bestohlen werden!
6. Fazit: Problemen aus dem Weg gehen und Auto bei uns verkaufen
Egal welches Auto du verkaufen willst - wirkaufendeinauto.at ist dein Partner für den unkomplizierten und schnellen Autoverkauf! Du führst die Online-Bewertung direkt online durch und erhältst umgehend eine erste Schätzung. Anschließend teilst du uns weitere Fahrzeugdetails mit und lädst optional ein paar simple Fotos hoch.
Innerhalb kürzester Zeit schicken dir unsere Experten deinen endgültigen Verkaufspreis zu, zu dem du bei deinem Abgabe-Termin in einer unserer Filialen in Österreich direkt verkaufen kannst. wirkaufendeinauto.at ist der sichere Weg für deinen Autoverkauf!
- Online-Bewertung bequem von Zuhause durchführen
- Professionelle Unterstützung beim Autoverkauf vom Experten auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
- Online-Begutachtung deines Autos durch Fachpersonal.
Wie funktioniert wirkaufendeinauto.at?
Starte jetzt mit der Online-Bewertung und verkaufe deinen Wagen bequem und schnell mit uns. Wir unterstützen dich und helfen dir bei allen Fragen rund um deinen Autoverkauf und kümmern uns nach erfolgreichen Verkauf uns selbstverständlich um alle Formalitäten.So einfach kann der Autoverkauf sein!