1. Autos in die Türkei verkaufen: Was muss ich beachten?
Wenn Du ein Auto in die Türkei verkaufen willst, musst Du verschiedene Punkte beachten. Zunächst solltest Du überlegen, ob Du das Fahrzeug selbst von Österreich in die Türkei bringen willst oder ob es bei Dir vor Ort abgeholt wird.
Möchtest den Wagen auf der Straße überführen, nutzt Du am besten sogenannte Überstellungskennzeichen. Diese kannst Du bei der Zulassungsstelle in Deinem Zulassungsbezirk besorgen. Erkennbar sind diese Ausfuhrkennzeichen an einem grünen Streifen, der auf der rechten Seite des Schildes zu finden ist.
Für die Beantragung der Überstellungskennzeichen gilt es, an diverse Dokumente zu denken. Diese Unterlagen sind bei der Zulassungsbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültiger Nachweis der §57a-Begutachtung
Solltest Du Dein Fahrzeug bereits abgemeldet haben, musst Du außerdem einen Nachweis für die Außerbetriebsetzung vorlegen. Erst dann bekommst Du die Exportkennzeichen, mit denen Du das Kraftfahrzeug auf der Straße in die Türkei bringen kannst.
2. Ein Auto von Österreich aus in die Türkei verkaufen: Den Kaufvertrag formulieren
Wenn Du privat als Verkäufer auftrittst, ist der Kaufvertrag ein wichtiger Bestandteil für Dich. Hier gibt es drei Varianten, wie Du dabei vorgehst.
- Vertrag selbst formulieren
- Vertragsmuster online herunterladen
- mündlichen Kaufvertrag abschließen
In der Regel ist es sinnvoll, ein Schriftstück in der Hand zu halten, welches Du in zweifacher Ausführung für Dich und den Käufer ausdruckst.
Wenn der Käufer keinen Wohnsitz in der EU hat, darf er mit dem Verkäufer vereinbaren, dass er die österreichische Umsatzsteuer zurückerstattet bekommt.
Das ist nur bei gewerblichen Verkäufen der Fall. Wenn Du als Privatperson Dein Fahrzeug in die Türkei verkaufst, kann der Käufer keine Rückerstattung der österreichischen Umsatzsteuer verlangen. Denn: Du weist ja auch keine Mehrwertsteuer beim Verkauf aus.
3. Auto in die Türkei verkaufen: Zoll beachten
Ein weiteres Augenmerk solltest Du auf die Zollbestimmungen richten, da die Türkei kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist. Bei einem Verkauf ins Nicht-EU-Ausland profitierst Du eben nicht von der Zollunion, sondern musst mit der Erhebung von Aus- und Einfuhrzöllen rechnen – auch wenn es Zollabkommen zwischen Österreich und der Türkei gibt.
Grundsätzlich gilt: Nach Zollrecht hat jede Ware – in Deinem Fall das Auto – einen Wert. Auch wenn Du beispielsweise ein Fahrzeug in die Türkei verschenkst oder keine Rechnung vorliegt, wird der Wagen für die Erhebung der Zölle geschätzt.
Um das Auto aus Österreich in die Türkei zu exportieren, erstellst Du eine Ausfuhranmeldung, wenn der Wagen noch in Deinem Besitz ist. Hast Du das Auto bereits verkauft, ist der neue Eigentümer für die Zollbestimmungen zuständig.
Die Ausfuhranmeldung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren bei zwei Stellen:
- Binnenzollamt am Kaufort
- Grenzzollamt an der EU-Ausgangszollstelle
Wenn der Wagen weniger als 1.000 Euro wert ist und zudem maximal 1.000 Kilogramm wiegt, führst Du Deine Ausfuhranmeldung mündlich durch. In allen anderen Fällen nutzt Du das Einheitspapier/AT, Za 58A.
Bei der Einfuhr in die Türkei wird das Auto dann nochmals zollamtlich abgefertigt. Dies wird als sogenannte Einfuhrverzollung bezeichnet. Notwendig sind dafür unter anderem die Fahrzeugpapiere sowie die Rechnung bzw. eine Warenverkehrsbescheinigung.
4. Statt das Auto von Österreich aus in die Türkei verkaufen besser zu wirkaufendeinauto.at
Kannst Du Autos also in die Türkei verkaufen? Kurz und knapp: Ja, das geht. Es gibt aber verschiedene formale Dinge zu beachten. Um den Verkauf Deines Wagens deutlich zu vereinfachen, wendest Du Dich einfach an wirkaufendeinauto.at als verlässlichen Partner. Unser Service stellt einen zeitsparenden und sicheren Weg dar, Dein Fahrzeug unkompliziert und unbürokratisch zu verkaufen..
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