1. Die wichtigsten Unterschiede, wenn Sie ein Auto nach Frankreich verkaufen
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen nach Frankreich verkaufen, kommen weder Mehrwertsteuer noch Zollgebühren auf Sie zu. Der Verkaufspreis ist also ein Nettopreis. Anders ist das bei Neuwagen. Für einen Neuwagen muss der Käufer in Frankreich eine Mehrwertsteuer entrichten, um das Auto erfolgreich zuzulassen. Als Neuwagen gelten jene Fahrzeuge, die weniger als sechs Monate zugelassen sind oder weniger als 6.000 Kilometer zurückgelegt haben.
Liegt die Summe, die Sie für Ihren PKW beim Verkauf nach Frankreich erhalten über 1.000 Euro, fordert der Zoll eine schriftliche Anmeldung der Ausfuhr. Liegt der Kaufpreis darunter reicht eine mündliche Ankündigung. Die Anmeldung erfolgt in der Regel vom Käufer, da dieser das Fahrzeug nach Frankreich einführt. Nur wenn Sie ihr Auto direkt in Frankreich verkaufen, liegt diese Formalität bei Ihnen.
2. Melden Sie Ihr Auto ab, bevor Sie es nach Frankreich verkaufen
Melden Sie Ihr Auto vor einem Verkauf nach Frankreich bei den österreichischen Behörden ab. Ist ein Fahrzeug in Österreich zugelassen, ist es nicht möglich, es in Frankreich umzumelden. Zudem gelten Sie bis zur Abmeldung als Halter des Fahrzeugs. Somit zahlen Sie weiterhin Steuern in Österreich und die Versicherung. Zusätzlich laufen Sie Gefahr, für eventuelle Verstöße belangt zu werden. Ist das Auto erst einmal in Frankreich, ist es zudem nur mit viel Aufwand möglich, das Auto nachträglich abzumelden.
Die einfachste Variante ist, mit dem Käufer in Österreich direkt zur Zulassungsstelle zu fahren und das Fahrzeug dort umzumelden.
Folgende Dinge benötigen Sie zur Abmeldung des PKW bei der Zulassungsstelle:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung (Teil I + II)
- Beide Nummernschilder
- Geld für die Gebühr
Der Käufer benötigt zur Anmeldung außerdem eine Versicherungskarte, ausgestellt in dem Land, in das das Auto überführt werden soll.
Käufer aus dem Ausland fordern Verkäufer teils dazu auf, ihnen vorab wichtige Dokumente zum Fahrzeug zuzusenden. Gehen Sie unter keinen Umständen darauf ein. Möglicherweise sind hier Betrüger am Werk.
3. Wichtiges zur Versicherung bei einem Verkauf des Autos nach Frankreich
Setzen Sie zügig die Zulassungsstelle und Ihre Versicherung von dem Verkauf des Fahrzeugs in Kenntnis. Eine KFZ-Versicherung gilt immer für das Fahrzeug. Somit wird die Versicherung bei einem Verkauf des Autos vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Damit ist gewährleistet, dass auch für die Fahrt vom Übergabeort zur Zulassungsbehörde weiterhin Versicherungsschutz besteht.
Die Versicherung wird dem Käufer eine sogenannte Erwerberkündigung aussprechen. Innerhalb eines Monats entscheidet der Käufer, ob er den bestehenden Vertrag übernimmt oder eine neue Versicherung abschließt. Besteht nach Verstreichen der Frist kein neuer Versicherungsschutz, ist die Kündigung wirksam und das Auto wird zwangsweise stillgelegt. Spätestens dann kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
4. Das passende Kennzeichen, um Ihr Auto nach Frankreich zu verkaufen
Für den Export Ihres Gebrauchtwagens nach Frankreich benötigen Sie ein Überstellungskennzeichen. Dieses beantragen Sie bei der Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften. Die Nummernschilder sind an der grünen Farbe zu erkennen und für 21 Tage gültig. Sie werden für Überstellungsfahrten sowohl im Inland als auch ins Ausland verwendet.
Auch für Überstellungskennzeichen sind Steuern und Versicherungsgebühren fällig, die vom Halter des Fahrzeugs bezahlt werden. Ebenso wird für die Kennzeichen eine Kaution gefordert, die bei Rückgabe der Schilder erstattet wird. Im Regelfall liegen die gesamten Kosten beim Käufer, denn er kümmert sich um den Transport des Autos über die Landesgrenzen.
Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, das abgemeldete Auto mit einem Anhänger von Österreich nach Frankreich zu transportieren. In diesem Fall entfällt die Kennzeichenpflicht.
5. Der Vertrag für den Autoverkauf nach Frankreich
Achten Sie darauf, dass die persönlichen Daten des Käufers korrekt im Vertrag erfasst werden. Lassen Sie sich hierzu den Ausweis zeigen und gleichen Sie die Daten ab. Wenn möglich, fertigen Sie eine Schwarz-Weiß-Kopie des Ausweises an. Eine Farbkopie kann unter den Tatbestand der Urkundenfälschung fallen. Beachten Sie, dass der Käufer nicht verpflichtet ist, Ihnen das Kopieren zu erlauben.
Diese Daten stehen im Kaufvertrag:
- Vollständige Namen und Adressen beider Parteien
- Ausweisnummer des Käufers
- Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe
- Ausschluss der Gewährleistung
Nennen Sie dem Käufer alle möglichen Mängel des Fahrzeugs, auch wenn Sie die Gewährleistung per Vertragsklausel ausschließen.
6. Die Alternative zum Autoverkauf nach Frankreich: wirkaufendeinauto.at!
Der Verkauf des Autos nach Frankreich ist also mit einigem Aufwand und möglichen Risiken verbunden. Verkaufen Sie Ihren Gebrauchten stattdessen noch schneller und einfacher an wirkaufendeinauto.at!
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