1. Ein Auto nach Italien verkaufen: Tipps und Wissenswertes
Im Warenverkehr unter EU-Staaten besteht grundsätzlich Warenverkehrsfreiheit. Aber du hast trotzdem die bürokratischen Erfordernisse des Außenhandels- und des Binnenmarktrechts einzuhalten.
Grundsätzlich muss der Verkauf von Autos im Wert von über 1.000 Euro beim Zoll angemeldet werden, auch wenn Fahrzeuge in ein EU-Land gehen. Beschließt du, deinen PKW nach Italien zu verkaufen, fallen dabei keine Kosten in Form von Gebühren und Steuern an. Ein Verwaltungsaufwand bleibt aber bestehen.
Umsatzsteuer fällt im europäischen Warenaustausch nur beim Handel mit Neuwagen an, also nicht wenn du deinen Gebrauchtwagen verkaufen möchtest.
Als Neuwagen gelten dabei Fahrzeuge, deren Erstanmeldung nicht länger als sechs Monate zurückliegt und die eine Fahrleistung von nicht mehr als 6.000 Kilometern aufweisen. Willst du dein gebrauchtes Auto nach Italien verkaufen, wird keine Mehrwertsteuer fällig.
2. Warum ein Kaufvertrag so wichtig ist
Wenn du dein Auto privat nach Italien verkaufen möchtest, ist der Abschluss eines schriftlichen Verkaufsvertrags sehr wichtig. Gibt es Unstimmigkeiten und der Autokäufer ist nicht greifbar, bleiben die Kosten oft am Autoverkäufer hängen.
Lass dir deshalb unbedingt eine Kopie des Personalausweises des Käufers geben, denn eine Zwangsabmeldung kostet viel Geld. Der Fahrzeugkäufer ist nicht verpflichtet, dir eine Kopie zu überlassen.
Aber du bist auch nicht zum Gebrauchtwagenverkauf verpflichtet – also besser auf eine Kopie bestehen. Außerdem schadet es nicht, eine Kopie der Zulassungsbescheinigungen I und II zu machen.
Ein Autokaufvertrag kann theoretisch auch mündlich abgeschlossen werden, gerichtsfest ist das ohne glaubwürdige Zeugen aber nicht. Schriftlich ist deshalb die bessere Lösung, wenn du dein Auto nach Italien verkaufst. Im Vertrag werden mindestens die folgenden Punkte aufgeführt:
- Vor- und Nachname beider Vertragspartner
- Die Adressen beider Vertragspartner
- Die Personalausweis- oder Reisepassnummer des Käufers
- Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe
3. Ein Auto nach Italien verkaufen: Formalitäten
Es macht einen Unterschied, ob du deinen Gebrauchtwagen in Italien oder in Österreich an einen Italiener verkaufst. In Italien unterliegst du italienischem Recht, in Österreich österreichischem.
Sicher wird es dir nicht egal sein, ob der Gerichtsstand in Palermo ist oder in Innsbruck. Gerichtsverfahren im Ausland sind umständlich und teuer, nicht nur wegen der Fremdsprache. Beim KFZ-Verkauf innerhalb Österreichs stellt sich die Frage, ob der Wagen zugelassen oder abgemeldet an den italienischen Käufer übergeben wird.
An- und Abmeldung
Im Gegensatz zum Gebrauchtfahrzeugverkauf eines PKW in AT, bei dem der Fahrzeugkäufer in der Regel die Ummeldung des Fahrzeuges vornimmt, ist eine Ummeldung/Abmeldung aus dem Ausland nicht möglich.
Willst du dein KFZ nach Italien verkaufen, trägst du als Fahrzeugverkäufer deshalb Sorge, dass dein Wagen ordnungsgemäß abgemeldet wird. Das geschieht durch das Abmontieren der Kennzeichen und das Abmelden bei der zuständigen Meldestelle.
Für die Abmeldung bei der zuständigen Meldestelle werden folgende Dinge benötigt:
- Zulassungsbescheinigung I
- Zulassungsbescheinigung II
- Typenschein bzw. Datenblatt
- Personalausweis
- Nummernschilder
Zusätzlich muss eine Gebühr entrichtet werden.
Versicherung
Vorsicht auch beim Versicherungsschutz! Willst du deinen Gebrauchtwagen aus dem österreichischem Bundesgebiet nach Italien exportieren, deckt deine Versicherung bis zum Abschluss und der Vorlage einer neuen Versicherung durch den Käufer alle Risiken.
Bei einem Unfall werden die entstehenden Kosten dann auf Gebrauchtwagenkäufer und -verkäufer umgelegt. Sie sind Gesamtschuldner. Kein einfacher Prozess, wenn der italienische KFZ-Käufer auch dort gemeldet ist.
Besser ist deshalb auch hier, den Wagen vor der Transaktion abzumelden. Allerdings muss der neue Besitzer das Auto dann neu anmelden, bevor er damit nach bella Italia fährt.
Aufwand und mögliche Probleme beim PKW-Verkauf ins Ausland
Verkauf im Ausland
- Rechtsstand im Zielland
- Auto schwer abzumelden oder Transportkosten bei Abmeldung in Österreich
- Sprachschwierigkeiten bei Streit
- Zollformalitäten
Verkauf in Österreich
- Aufwand für Abmeldung (Autoverkäufer) bzw. Anmeldung (Käufer)
- Käufer und Verkäufer sind im Versicherungsfall Gesamtschuldner
- Zollformalitäten
Verkauf im Ausland | Verkauf in Österreich |
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4. Das Auto nach Italien verkaufen? Wo geht das einfach und seriös?
Verkaufst du deinen Wagen an ein Online-Portal, ist dies oft die bessere Lösung, statt ein Fahrzeuverkauf ins Ausland. wirkaufendeinauto.at hilft dir unbürokratisch und kostenfrei, den Gebrauchtwagenverkauf abzuwickeln.
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