1. Mit diesem Ablauf verkaufen Sie Ihr Auto privat am besten
Der Gebrauchtwagenmarkt entwickelt sich von Jahr zu Jahr positiv. Im Jahr 2016 fanden insgesamt 7,4 Millionen Besitzumschreibungen statt. Kaufinteressenten haben dabei eine große Auswahl von privat gehandelten Fahrzeugen. Um ein Auto privat zu verkaufen, ist ein Ablauf in fünf Schritten hilfreich! Dieser hilft das Auto bestmöglich zu vermarkten. So finden Sie den passenden Käufer und verkaufen das Auto privat zum richtigen Preis.
Schritt 1: Autowert bestimmen
Noch bevor Sie an ein Inserat denken, sollte beim Autoverkauf an privat der KFZ-Wert festgestellt werden. Denn nur wenn die Verkaufsanzeige einen realistischen Preis aufweist, ist für einen erfolgreichen Autoverkauf gesorgt. Wird der Wert zu hoch angesetzt, zieht sich der private Autoverkauf in die Länge. Interessenten melden sich dann weniger zahlreich und schnell bei Ihnen. Zudem verliert das Auto in dieser Zeit weiter an Wert, was den Preis mindern kann! Ein zu niedrig angesetzter Preis führt zu einer Vielzahl von Kaufinteressenten, doch verkaufen Sie Ihr Auto dann nicht zum Bestpreis.
Nur mit dem richtigen Wert für Ihr Fahrzeug verkaufen Sie Ihr Auto erfolgreich. Das heißt, dass Sie den Ablauf des Privatverkaufs ohne zu viel Stress oder Feilschen um den Preis abwickeln. Mit wirkaufendeinauto.at lassen Sie den Wert Ihres PKW kostenlos bestimmen. Dazu wird Ihr Auto zuerst mit dem Online-Rechner geschätzt. Im nächsten Schritt wählen Sie einen individuellen Termin für eine kostenlose Expertenbewertung in einer der zahlreichen Filialen in ganz Österreich.
Schritt 2: Was muss in das Inserat: So finden Sie den richtigen Käufer!
Der erste Eindruck zählt auch beim privaten Autoverkauf viel und Kaufinteressenten halten nach ansprechenden Fotos Ausschau. Verkaufsanzeigen mit unscharfen oder wenigen Fotos können sich auf das Interesse potentieller Käufer negativ auswirken. Somit sollten Sie Ihr Auto bei guten Lichtverhältnissen fotografieren und Aufnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln machen. Der Innenraum des Wagens wird zusammen mit allen wichtigen Ausstattungsmerkmalen aufgenommen. Eine Verkaufsanzeige empfiehlt sich in den meisten Fällen online zu schalten. Dies ist in der Regel etwas ausführlicher als in den Printmedien möglich und Sie erreichen damit eine große Gruppe von Käufern. Zudem kostet eine Anzeige online in der Regel kein Geld, sollten Sie sich nicht für zusätzliche Premiuminhalte entscheiden.
In der Verkaufsanzeige beschreiben Sie zum Beispiel die Sonderausstattung oder das Zubehör des Autos, egal ob es sich um ein Autoradio oder um Ledersitze handelt. Ohne Ehrlichkeit ist bei einem Autoverkauf an privat jedoch wenig zu erreichen. Denn nur wenn Sie den allgemeinen Zustand des Autos richtig einschätzen und alle bekannten Mängel angeben, kann der Käufer auch entscheiden, ob er das Fahrzeug erwerben will. Selbstverständlich steht in der Anzeige, ob das Auto ein Unfallfahrzeug ist. Genauso wird darin angegeben, wie viele Vorbesitzer Ihr Auto hatte, oder ob es nur auf Sie zugelassen wurde. Denn ein Fahrzeug aus erster Hand ist beliebt. Als zuverlässiger Verkäufer machen Sie außerdem genaue Angaben dazu, wann Sie telefonisch erreichbar sind.
Schritt 3: Privater Autoverkauf nur mit Probefahrt
Bevor die Probefahrt beginnt sollten Sie das Fahrzeug gründlich auf Beschädigungen untersuchen. Natürlich gemeinsam mit dem Probefahrer, um spätere Diskussionen darüber im Vorfeld auszuräumen. Vom Probefahrer lassen Sie sich außerdem den Führerschein aushändigen. Auch sollten Sie einen Vertrag ausfüllen, den der potentielle Käufer und Sie als Verkäufer unterschreiben. Diese Probefahrtvereinbarung enthält eine Haftungsvereinbarung, in welcher der Kaufinteressent bestätigt, dass er für einen Schaden, der während der Fahrt entsteht, haftet. Er übernimmt dabei zum Beispiel auch Bußgelder. Die Maßnahme, eine Testfahrt erst mit unterschriebener Probefahrtvereinbarung durchzuführen, sichert Sie somit finanziell ab.
Fahrzeug abmelden oder nicht
Gründe dafür:
- Bei einem Unfall kann sonst ein Malus bei Ihrer Versicherung entstehen; mit einer ordentlichen Probefahrtvereinbarung können Sie dagegen vorgehen!
- Mit der Abmeldung gehen Sie finanziellen Forderungen auch nach dem Verkauf und der Überführung aus dem Weg; Strafzettel des Käufers sowie Steuerbescheide werden sonst weiter an Sie gerichtet.
Gründe dagegen:
- Das Auto kann dann nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden.
Schritt 4: Der Kaufvertrag
Ein Autoverkauf an privat sollte niemals mündlich, sondern immer mit einem schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich eine Kaufvertrag-Vorlage zu benutzen. Achten Sie darauf, einen Kaufvertrag für den privaten Autoverkauf zu verwenden. Dieser enthält eine Klausel, in der die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen wird.
Achtung: Die Gewährleistung ausschließen! Es gibt keinen automatischen Gewährleistungsausschluss. Im Kaufvertrag muss die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Damit haften Sie nicht mehr für Mängel, sollte nachgewiesen werden, dass diese bereits bei der Fahrzeugübergabe bestanden haben. Die zweijährige Gewährleistung schließen Sie mit folgender Formulierung aus: „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.”
Schritt 5: Auto privat verkaufen: Die Geldübergabe
Beim privaten Autoverkauf hat sich oftmals die Bargeldzahlung als bewährtes Mittel gegen Betrug etabliert. Doch darf nicht unterschätzt werden, dass Sie es hier mit großen Geldbeträgen zu tun bekommen. Eine Übergabe empfiehlt sich daher immer in einer Bank. Hier können Sie direkt nachprüfen lassen, ob die Scheine echt sind und somit kein Betrug vorliegt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Betrag direkt auf Ihr Konto einzuzahlen.
Verkäufer sollten sich nicht auf Schecks einlassen. Diese sind nicht schnell überprüfbar und könnten nicht gedeckt sein. Im schlimmsten Fall erhalten Sie damit keine Bezahlung für Ihr Auto.
Wann der Verkauf erfolgreich abgeschlossen ist
Der Kaufvertrag ist unterschrieben. Der Kaufpreis muss in voller Höhe bei Ihnen eingegangen sein. Im Gegenzug muss der Käufer alle relevanten Papiere und die Schlüssel erhalten haben.
Das gehört noch zur Übergabe beim Privatverkauf:
- Die Abmeldebestätigung, falls das Auto abgemeldet wurde
- Die Zulassungbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein), sollte das Auto angemeldet sein
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief)
- Das letzte §57a-Gutachten
- Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz ABE) für die Zubehörteile, die keinen Eintrag in den Zulassungsbescheinigungen haben
Wichtig ist zudem, dass Sie die Zulassungsstelle Ihrer Versicherung darüber informieren, dass das Fahrzeug einen neuen Halter hat. Der neue Besitzer hat dann ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Versicherung, sollte der Vertrag mit der Versicherung noch bestehen und Sie Ihr Auto nicht schon selbst abgemeldet haben.
2. Der Ablauf beim Verkauf an wirkaufendeinauto.at
Buchen Sie jetzt Ihren Wunschtermin in einer unserer Filialen in ganz Österreich. Nutzen Sie dazu unseren Online-Rechner, um einen ersten Schätzwert für Ihr Fahrzeug zu erhalten. Während Ihres Termins präzisieren unsere KFZ-Experten den Wert Ihres Autos. Dabei werden alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt. Anschließend unterbreiten wir Ihnen unser Angebot zum Direktverkauf, das dem ermittelten Wert entspricht.
Der gebotene Preis ist fünf Tage lang gültig. So haben Sie ausreichend Zeit, das Angebot zu überdenken. Selbstverständlich ist unser gesamter Service für Sie unverbindlich, Sie können jederzeit vom Verkauf an wirkaufendeinauto.at absehen. Entscheiden Sie sich jedoch dafür, profitieren Sie von einem seriösen, komfortablen und sicheren Ankauf Ihres PKW. Wir übernehmen alle nötigen Formalitäten und überweisen Ihnen Ihr Geld zügig auf Ihr Bankkonto.