1. Ablauf beim Auto privat verkaufen: Was ist zu beachten?
Der Ablauf eines erfolgreichen Gebrauchtwagenverkaufs folgt einer klaren Struktur. Wer sein Auto privat verkaufen will, braucht eine Checkliste mit allem, was es zu beachten gibt. Dazu gehört beispielsweise eine ausreichende Vorbereitung des Autos.
Ein sauberes und aufgeräumtes Fahrzeug vermittelt einen besseren Eindruck und verkauft sich somit leichter. Wenn du dein Fahrzeug inserierst, mache zunächst gute Fotos von deinem sauberen Auto. Dabei ist die Auswahl des Hintergrundes genauso wichtig wie die richtige Beleuchtung des PKW.
Weiterhin brauchst du für dein Inserat einen guten Beschreibungstext. Hier ist es wichtig, das Auto wahrheitsgemäß zu beschreiben und den Text gleichzeitig ansprechend klingen zu lassen. Doch nicht nur die Vorbereitung des Verkaufs ist wichtig.
Verkaufsabwicklung richtig organisiert
Hast du einen potentiellen Käufer gefunden, vereinbarst du am besten eine Besichtigung inklusive Probefahrt. Bleibe dabei nicht allein, denn es ist immer sicherer, ein Auto mit einem Zeugen vorzuführen.
Optimalerweise kennst sich deine Begleitung zudem mit Fahrzeugen aus – so hast du zusätzlich einen sicheren Ansprechpartner für den Fall, dass bereits bei der Besichtigung Mängel angesprochen werden, um den Preis zu drücken.
Sobald du dich mit dem Käufer geeinigt hast, gilt es, einen korrekten Kaufvertrag aufzusetzen. Schließe dabei die Gewährleistung wirksam aus und gib den Zustand deines PKW wahrheitsgemäß an. Dann sollte einem reibungslosen Verkauf nichts im Wege stehen.
Fahrzeug abgemeldet verkaufen
Verkaufst du dein Auto angemeldet privat, gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Zwar darfst du deinen angemeldeten PKW ohne Einschränkung auf öffentlichem Grund abstellen, doch dieses Vorgehen hat auch Nachteile. Meldet der Käufer das Auto nicht umgehend auf sich um, zahlst du weiterhin die KFZ-Steuer.
Außerdem werden Bußgeldbescheide an dich zugestellt und ein vom Käufer verursachter Unfall hat Auswirkungen auf deinen Stand im Bonus-Malus-System bei der Versicherung. Daher ist es wichtig, dass du den Verkauf deines Autos der Zulassungsstelle deiner Versicherung meldest.
Halte im Kaufvertrag unbedingt Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe fest, um spätere Verstöße eindeutig dem neuen Besitzer zuordnen zu können.
Checkliste für den Gebrauchtwagenverkauf
- Fahrzeug vorbereiten
- Fotos vom PKW anfertigen
- Inserat mit guter Beschreibung erstellen
- Fragen der Interessenten beantworten
- Besichtigung und Probefahrt organisieren
- Kaufvertrag aufsetzen
- Verkauf an die Zulassungsstelle der Versicherung melden (nur bei angemeldeten PKW)
2. Betrugsmaschen beim Auto privat verkaufen - Was gilt es zu beachten?
Wenn du dein Auto privat verkaufst, solltest du beachten, dass nicht nur ehrliche Käufer Interesse an deinem PKW haben. Betrugsmaschen gibt es beim Gebrauchtwagenverkauf viele. Fünf davon haben wir für dich zusammengestellt.
- Fall 1: Eine häufige Vorgehensweise ist die Reklamation angeblicher Schäden nach dem Verkauf. Nach erfolgreichem Verkauf bekommst du plötzlich einen Anruf mit der Behauptung, dein PKW hätte einen schweren Schaden, den du wissentlich verschwiegen hast. Dabei wird eine Preisminderung gefordert und mit dem Anwalt gedroht.
Der Ausschluss der Gewährleistung schützt dich auf juristisch vor solchen Forderungen. Wenn du dein Auto privat verkaufst, gilt es diese Klausel im Vertrag zu beachten. Hast du alle dir bekannten Mängel im Vertrag festgehalten, bist du vor solchen Situationen geschützt.
- Fall 2: Jemand meldet Interesse an deinem PKW an und reserviert diesen per E-Mail. Dabei schickt er dir einen Vertrag mit absichtlich falsch ausgefüllten Details und fordert von dir eine Bestätigung. Solche Verträge sind auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig, was Betrüger ausnutzen.
Denn wegen der falschen Angaben im Vertrag wird er vermutlich eine nachträgliche Preisminderung einfordern. Ein ähnliches Vorgehen erfolgt, wenn sich der Interessent plötzlich nicht mehr meldet. Denn hier wartet er darauf, dass du das Fahrzeug erneut inserierst, um Ansprüche an dich zu stellen und Schadensersatz zu fordern.
Lies dir einen per E-Mail geschickten Vertrag, den du nicht selbst ausgefüllt haben, vor einer Bestätigung immer gründlich durch. Sollte sich der Interessent nicht mehr melden, musst du fristgerecht schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten, bevor du deinen Wagen erneut inserierst. Dann hat der vorherige Käufer auch keinen Anspruch mehr an deinem PKW.
- Fall 3: Ein weiterer Betrugsversuch beginnt damit, dass ein Betrüger die Telefonnummer aus einem kürzlich beendeten Inserat anruft. Er spekuliert auf einen erfolgreichen Verkauf des PKW und täuscht dem Verkäufer nun vor, ein Verwandter des Käufers zu sein.
Dabei behauptet er, dass er mit einem schweren Motorschaden mitten auf der Autobahn liegen geblieben sei und eigentlich mit dem Fahrzeug in den Urlaub fahren wollte. Dabei baut er großen Druck auf und verlangt von dir eine schnelle Transaktion einer Entschädigung, damit er das Fahrzeug reparieren lassen kann.
Diskutiere nicht mit Verwandten oder Bekannten des Käufers. Beachte dies unbedingt, wenn du dein Auto privat verkaufst! Der Kaufvertrag besteht zwischen dir und dem Käufer. Daher ist es auch der Käufer, der sein Anliegen an dich vorbringen sollte.
- Fall 4: Ein Interessent aus dem Ausland möchte deinen PKW kaufen und schickt einen Scheck mit viel zu hohem Betrag, der zusätzlich die Spedition und alle weiteren Ausgaben decken soll.
Du zahlst das Geld über den Scheck auf deinem Konto ein, das Auto wird abgeholt und der Verrechnungsscheck stellt sich als ungültig heraus. Das Geld des ungedeckten Schecks wird zurückgebucht und dein Auto ist beim Käufer im Ausland.
Nimm nur einen bankbestätigten Scheck an! Falls der Käufer damit argumentiert, dass er die Gebühren dafür nicht zahlen möchte, warte nach der Einlösung einige Tage. Sobald deine Bank die Deckung des Schecks geprüft hat, kannst du mit der Verkaufsabwicklung fortfahren.
- Fall 5: Ein anderer Betrugsversuch mit Verrechnungsschecks beginnt damit, dass ein Interessent dir “versehentlich” einen zu hoch bezifferten Scheck ausstellt. Der Käufer bittet dich darum, die Differenz zurück zu überweisen, anstatt noch einmal darauf zu warten, dass die Bank einen korrekten Scheck ausstellt.
Zwar wird das Auto in diesem Fall meist gar nicht erst abgeholt, aber bei einem ungedeckten Verrechnungsscheck wird das gutgeschriebene Geld wieder zurückgebucht. Somit verlierst du die Differenz, die du an den Käufer zurück überwiesen hast.
Auch hier gilt: Sei vorsichtig bei Verrechnungsschecks! Deine Bank überweist das Geld nur unter Vorbehalt und wird es zurückbuchen, wenn das Konto des Käufers keine ausreichende Deckung aufweist.
3. Sorglos Auto an wirkaufendeinauto.at verkaufen
Sorge dich nicht um die Möglichkeit, einem Betrug zum Opfer zu fallen. Kümmer dich stattdessen um eine sichere Alternative. Der Verkauf an wirkaufendeinauto.at bietet dir eine seriöse Abwicklung und einen fairen Preis.
Schätze einfach den Wert deines PKW mit unserem Online Rechner und starte anschließend direkt deine Online-Begutachtung, indem du weitere Fahrzeugdetails und optional ein paar simple Fotos an uns übermittelst. Im Handumdrehen erhältst du deinen endgültigen Verkaufspreis und kannst direkt deinen Abgabe-Termin buchen
Vor Ort bestätigen unsere Experten lediglich noch deine Fahrzeugdaten. Entscheidest du dich für den Verkauf an uns, profitierst du von der komfortablen Abwicklung inklusive der Erledigung aller nötigen Formalitäten wie etwa die Abmeldung bei den Behörden.
Den vereinbarten Betrag überweisen wir dir zügig und sicher auf dein Bankkonto. So einfach war der Autoverkauf noch nie!