1. Was die Auto Privatverkauf Garantie für dich als Verkäufer bedeutet
Beim Fahrzeugverkauf werden Garantie und Gewährleistungspflicht schnell zum Thema. Dabei gibt es Unterschiede sowie diverse Rechte und Pflichten zu beachten. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillig eingeräumte Leistung des Verkäufers, die zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten besteht.
Beim privaten Gebrauchtwagenverkauf spielen Garantien selten bis gar keine Rolle. Hier gilt viel mehr das Motto "Wie besichtigt, so gekauft". Der Käufer ist demnach auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Um Missverständnisse zu beseitigen, siehst du hier die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung:
Garantie | Gewährleistung |
---|---|
Bezeichnet eine zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten freiwillig eingeräumte Leistung des Herstellers, Händlers oder eines Dritten | Bezeichnung für die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers |
Da die Beschaffenheit der Kaufsache für eine bestimmte Dauer garantiert wird, ist der Zustand der Kaufsache im Zeitpunkt der Übergabe nicht von Bedeutung | Im Zeitpunkt der Übergabe ist der Zustand der Kaufsache entscheidend |
Gegenüber dem Garantiegeber können Rechte geltend gemacht werden | Gegenüber dem Verkäufer können Rechte geltend gemacht werden |
Die Rechte ergeben sich aus der Garantieerklärung | Rechte ergeben sich aus dem Gesetz |
Garantie
- bezeichnet eine zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten freiwillig eingeräumte Leistung des Herstellers, Händlers oder eines Dritten
- da die Beschaffenheit der Kaufsache für eine bestimmte Dauer garantiert wird, ist der Zustand der Kaufsache im Zeitpunkt der Übergabe nicht von Bedeutung
- gegenüber dem Verkäufer können Rechte geltend gemacht werden
- die Rechte ergeben sich aus der Garantieerklärung
Gewährleistung
- Bezeichnung für die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers
- im Zeitpunkt der Übergabe ist der Zustand der Kaufsache entscheidend
- gegenüber dem Garantiegeber können Rechte geltend gemacht werden
- Rechte ergeben sich aus dem Gesetz
Wenn du privat deinen Gebrauchtwagen verkaufst, ist die Gewährleistung für dich besonders interessant. Grundsätzlich steht jeder Verkäufer in der Gewährleistungspflicht. Das bedeutet, dass die verkaufte Ware frei von „Sach- und Rechtsmängeln“ übergeben werden muss.
Zeigen sich wesentliche Mängel an dem Fahrzeug, kann der Käufer grundsätzlich Gewährleistungsansprüche stellen, wobei dies in der Regel aber nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren möglich ist.
Um dieses Risiko zu umgehen, kannst du als privater Verkäufer von einem Gebrauchtwagen die Gewährleistung ausschließen. Dabei müssen gewisse Vorgaben seitens des Verkäufers berücksichtigt werden.
So muss zum Beispiel ein Ausschluss von der Gewährleistung beim Autokauf wirksam im Kaufvertrag vereinbart werden. Ein Beispiel für eine Formulierung wäre: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“.
Bitte beachte, dass ein Ausschluss der Gewährleistung hinfällig wird, wenn wichtige Eigenschaften des Fahrzeugs, beispielsweise Mängel, bewusst zurückgehalten wurden. Sichert der Verkäufer bestimmte Eigenschaften zu, haftet er für einen Mangel, auch wenn er selbst getäuscht wurde.
2. Diese Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer beim Privatverkauf
Als Privatverkäufer ist es deine Pflicht, den Interessenten über wesentliche bestehende Mängel, vorgenommene Umbauten (z.B. Tuning-Maßnahmen), größere Reparaturen oder zurückliegende Unfälle zu informieren.
Das Recht, die Sachmängelhaftung beim privaten Autoverkauf im Kaufvertrag auszuschließen ist der wesentliche Unterschied zu einer Fahrzeug Privatverkauf Garantie.
Ein Widerrufsrecht beim Privatkauf eines Fahrzeugs ist ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Verkäufer gewerblich handelt und der Kaufvertrag unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde.
Ebenso ist Verschleiß sowohl bei Garantien, Gewährleistung also auch Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen. Generell ist nach einem privaten Verkauf der Käufer also oft auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Experten-Tipp: Der Ausschluss der Gewährleistung erspart dir jede Menge Ärger und mögliche Probleme mit dem Käufer.
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