1. Formulare für den KFZ-Verkauf: Diese sollten Sie kennen
Sowohl beim Autoverkauf an einen Händler, ein Ankaufsunternehmen oder privat steht die Preisfrage meist im Vordergrund. In der Regel liegt es im Interesse des Verkäufers, dass das Geschäft hieb- und stichfest abgesichert ist. Oft wird dabei aber ein wichtiger Aspekt vernachlässigt, der den Verkauf des geliebten Gebrauchtwagens erst besiegelt. Für die korrekte Abwicklung sind nämlich bestimmte Formulare notwendig. Hier müssen Sie jedoch einiges beachten, denn vor allem beim privaten KFZ-Verkauf zeigt sich immer wieder, dass es zu Problemen mit dem Käufer kommen kann.
Wurde beispielsweise eine Kaufsumme nur mündlich vereinbart, kann es passieren, dass sich der Käufer später weigert, den vereinbarten Preis zu zahlen oder nur eine niedrigere Summe als ursprünglich festgelegt. Grundlegende Informationen über Sie und den Käufer, das zu verkaufende Fahrzeug sowie ein Gewährleistungsausschluss sind nur einige der Punkte, die in einem Formular für den Autoverkauf schriftlich festgehalten werden müssen. Eines der wohl wichtigsten Formulare für den KFZ-Verkauf, ist demnach der Kaufvertrag.
2. Auto Verkaufsformular: Der Kaufvertrag
Ob bei Neuwagen oder Gebrauchtwagen, privat oder vom Händler – ein Kaufvertrag hält alle Rechte des Käufers und Verkäufers schriftlich fest und sorgt auf beiden Seiten für Sicherheit. Daher sollten Sie niemals ein Fahrzeug ohne schriftlichen Kaufvertrag verkaufen oder kaufen. Als Formular für den KFZ-Verkauf haben Sie damit einen rechtskräftigen Nachweis, der sämtliche Fahrzeugdaten inklusive bekannter Schäden sowie den endgültigen Verkaufspreis beinhaltet. Grundsätzlich gibt es laut dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) keine gesetzlich vorgegebenen Vorschriften, in welcher Form ein Kaufvertrag abgeschlossen werden muss.
Demzufolge ist auch ein mündlicher Vertrag gleichermaßen bindend wie ein schriftlicher. Kommt es zum Streit zwischen Ihnen und dem Käufer, ist es jedoch schwer zu beweisen, dass ein solcher Vertrag zustande gekommen ist. Daher ist es ratsam, einen Vertrag auch schriftlich abzuschließen. Den Kaufvertrag müssen Sie prinzipiell nicht selbst verfassen, da es im Internet viele Muster gibt, die alle wichtigen Punkte enthalten. Ein solches Beispiel für einen Kaufvertrag, sehen Sie hier.
Diese Angaben sollte jeder Kaufvertrag enthalten:
- Persönliche Daten des Verkäufers und Käufers
- KFZ-Daten
- Mögliche Beschädigungen oder vorliegende Unfallschäden
- Erklärung des Verkäufers zur Ummeldung
- Sondervereinbarungen
- Bestätigung des Erhalts von sämtlichen Fahrzeugdokumenten
- Kaufpreis
- Unterschrift beider Parteien
Damit alle Daten Ihre Richtigkeit haben, sollte der Käufer Ihnen seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Weiterhin muss der Käufer das Fahrzeug innerhalb einer Woche bei der Zulassungsstelle umzumelden. Letzteres gilt, wenn Sie es nicht schon vor dem Verkauf abgemeldet haben. Achten Sie darauf, dass beim Verkauf unter Privaten der PKW unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird und dieses auch ausdrücklich im Vertrag steht.
UNSER TIPP:
Eine schriftliche Absicherung des Verkaufs birgt für Sie als Besitzer des Fahrzeugs viele Vorteile und vermeidet jede Menge Ärger. Besonders beim Privatverkauf sollten Sie als Verkäufer stets einen Kaufvertrag dabei haben, der die oben genannten Punkte beinhaltet. So profitieren beide Seiten von einem reibungslosen und sicheren Ablauf. Bei wirkaufendeinauto.at müssen Sie jedoch keinen Kaufvertrag zum Termin mitbringen. Unser transparentes und sicheres Ankaufsformular wird Ihnen vor Ort nach erfolgreichem Verkauf Ihres Autos von unseren Mitarbeitern ausgehändigt.
3. Auto Verkaufsformular: Schriftliche Vereinbarung über die Probefahrt
Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen privat verkaufen möchten, kommt neben Telefonaten eventuell auch die eine oder andere Probefahrt auf Sie zu. Damit verschafft sich der Käufer einen ersten Eindruck vom Wagen, hinsichtlich der Optik, des Zustandes und des Fahrverhaltens. Hier empfiehlt es sich, mit dem Probelenker eine schriftliche Vereinbarung über die Fahrt zu treffen. In dem Formular werden rechtliche Absprachen zur Haftung während der Testfahrt festgelegt.
Dies ist äußerst wichtig, denn grundsätzlich besteht für Sie während einer Probefahrt ein erhöhtes finanzielles Risiko, falls der Wagen beschädigt wird. Im Prinzip haftet der Probelenker, sobald er die Schäden verursacht hat. Daher müssen Sie als Verkäufer vor der Fahrt sämtliche Fragen bezüglich der Versicherung, wer im Schadensfall für Schäden am Fahrzeug haften muss oder wer für die Kosten der Selbstbeteiligung aufkommt, klären.
Vor Beginn der Probefahrt sollten Sie gemeinsam mit dem Käufer den Gebrauchtwagen gründlich auf Beschädigungen untersuchen. Damit vermeiden Sie Streit und Diskussionen, ob sich der eine oder andere Schaden bereits vor Antritt der Probefahrt am Fahrzeug befunden hat.
Zudem sollten Sie sich von dem Probelenker vorher den Führerschein zeigen lassen. Empfehlenswert ist es auch, sich für die Dauer der Probefahrt einen Pfand aushändigen zu lassen. Dies könnte zum Beispiel der Personalausweis oder ein anderes Dokument des Probelenkers sein.
Vor Beginn der Probefahrt sollten Sie gemeinsam mit dem Käufer den Gebrauchtwagen gründlich auf Beschädigungen untersuchen. Damit vermeiden Sie Streit und Diskussionen, ob sich der eine oder andere Schaden bereits vor Antritt der Probefahrt am Fahrzeug befunden hat. Zudem sollten Sie sich von dem Probelenker vorher den Führerschein zeigen lassen. Empfehlenswert ist es auch, sich für die Dauer der Probefahrt einen Pfand aushändigen zu lassen. Dies könnte zum Beispiel der Personalausweis oder ein anderes Dokument des Probelenkers sein.
4. Auto Verkaufsformular: Meldeformular für die KFZ-Zulassungsstelle und die Versicherung
Als Halter eines Fahrzeuges müssen Sie der Zulassungsbehörde unverzüglich den Verkauf Ihres Autos (den Wechsel des Halters) schriftlich mitteilen. Damit endet für Sie als Verkäufer die KFZ-Steuerpflicht und geht auf den Käufer über. Dazu senden Sie Ihrer Zulassungsstelle ein Schreiben mit der Kopie des Kaufvertrages und dem Vermerk, dass die Zulassungsbescheinigungen I & II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), der Prüfbericht der letzten §57a-Begutachtung, dem neuen Besitzer übergeben wurden. Zusätzlich sind Name und Anschrift des Käufers notwendig. Lassen Sie sich die Übergabe der nötigen Dokumente schriftlich bestätigen. Nach Eingang des Meldeformulars wird die Zulassungsstelle die steuerliche Abmeldung veranlassen und die Steuerpflicht geht auf den neuen Fahrzeughalter über.
Zusammengefasst muss das Meldeformular für die KFZ-Zulassungsstelle folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift
- Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers
- die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erhalten zu haben
Wie ein solches Formular in der Praxis aussieht, sehen Sie anhand dieses Musterbeispiels.
Mitteilung an die Versicherung
Auch die Versicherung muss über den Verkauf informiert werden. Obwohl der Kommunikationsweg von der Zulassungsbehörde über die Versicherung heutzutage automatisch verläuft, können die Beiträge der Versicherung nicht automatisch erstattet werden. Dies können Sie mit Hilfe eines zusätzlichen Formulars veranlassen, in dem Sie Ihre Versicherung darauf hinweisen, dass diese Ihren alten KFZ-Vertrag abrechnen soll. Ansonsten kann es sein, dass die Versicherung die eingezahlten Beiträge behält und erst später mit einem neuen Fahrzeug verrechnet. Wie eine solche Mitteilung an die Versicherung aussieht, sehen Sie anhand dieses Musters.
5. Autoverkauf mit Formular: Bei wirkaufendeinauto.at transparent und sicher
Bei all diesen Formularen für den KFZ-Verkauf können Sie schnell den Überblick verlieren. Damit für Sie der Autoverkauf von Anfang bis Ende übersichtlich und unkompliziert verläuft, bietet Ihnen wirkaufendeinauto.at die ideale Anlaufstelle. Als Experte auf dem Automobilmarkt kennen wir uns mit PKW jeder Marke bestens aus. Für uns spielt es keine Rolle, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Kleinwagen oder einen Kleinbus handelt. Jedes Auto wird unabhängig von Marke, Modell und Zustand von uns angekauft.
Unser Ankaufprozess beginnt für Sie mit einer ersten Bewertung Ihres Gebrauchtwagens. Dazu machen Sie von unserem kostenlosen Onlinerechner Gebrauch, der einen statistischen Referenzwert ermittelt. Geben Sie dafür einfach Marke, Modell und Erstzulassung ein und Sie erhalten in wenigen Sekunden den Wert Ihres Gebrauchtwagens, basierend auf aktuellen Marktdaten.
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, einen Termin in einer unserer über 10 Filialen in ganz Österreich zu buchen. Dort wird der Wert von KFZ-Experten präzisiert. Einer unserer Mitarbeiter bewertet Ihren Wagen hinsichtlich des Zustandes, wertvoller Extras und der Ausstattungsmerkmale. Die Bewertung dauert in der Regel nicht länger als 45 Minuten. Anschließend wird unser Mitarbeiter Ihnen ein Angebot zum Ankauf unterbreiten, dass sich an dem zuvor ermittelten Wert orientiert. Akzeptieren Sie unseren Preis, fehlt nur noch Ihre Unterschrift unter unserem transparenten Kaufvertrag. An dieser Stelle ist der Ankauf für Sie beendet und Sie müssen sich weder um ein Formular für den Autoverkauf kümmern, noch irgendeinen anderen Aufwand betreiben.
Wir kümmern uns um die Abmeldung, die Auslösung einer Finanzierung und wir informieren Ihre Versicherung über den Verkauf. Selbst eine gewünschte Verschrottung übernehmen wir für Sie. Unser gesamter Service ist für Sie 100% kostenlos. So einfach ist nur der Autoankauf von wirkaufendeinauto.at. Worauf warten Sie noch? Bewerten Sie Ihr Auto noch heute und zählen auch Sie sich schon bald zu unseren über 1.000.000 zufriedenen Kunden!