1. Beim privaten Autoverkauf die KFZ-Versicherung informieren!
Was passiert mit der KFZ-Versicherung beim Autoverkauf?
Mit der Entscheidung dein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen, trittst du vorläufig nicht aus dem Versicherungsverhältnis aus. Hierzu muss der Käufer nämlich einen neuen Vertrag mit einer Autoversicherung vorweisen können.
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist für die Teilnahme am Straßenverkehr notwendig. Somit ist eine Kündigung der KFZ-Versicherung vorerst nicht möglich.
Umso wichtiger ist es, den Autoverkauf bei der Versicherung zu melden und dabei den Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit des Privatverkaufs vorzulegen. Damit erzielst du zwar keine Kündigung, immerhin aber einen sogenannten Risikofortfall.
Ermöglicht wird damit die Rückzahlung der unverbrauchten Versicherungsprämie, sowie auch der KFZ-Steuer ab dem Tag der Ummeldung des Gebrauchtwagens auf den neuen Besitzer.
Wie regele ich den Übergang der KFZ-Versicherung im Kaufvertrag?
Für die Regelung des Versicherungsschutzes wird ein Abschnitt im Kaufvertrag ausgefüllt. Festgelegt wird, ob die Versicherung vom Käufer zukünftig übernommen wird oder nicht. Das bedeutet für den Käufer, dass er sich zur aktuellen KFZ-Versicherung im Vorfeld zu informieren hat. Denn im Vertrag äußert er sich zum Verbleib oder zur Kündigung bei ihr.
Achtung: Frist für Ummeldung setzen! Der Verkäufer sollte dem Käufer eine Frist setzen, bis wann er die Ummeldung vorzunehmen hat. Die Frist wird am besten gemeinsam mit dem Käufer im Kaufvertrag festgelegt.
Durch Vorlage des Kaufvertrags beim Versicherer kann dieser zusammen mit dem Käufer prinzipiell schnell zu einer Neuregelung gelangen. Erst dann, wenn der neue Besitzer eigens eine KFZ-Versicherung abgeschlossen hat, scheidest du als Verkäufer aus dem Versicherungsverhältnis aus.
Wie genau ist der Autoverkauf der Versicherung zu melden?
Ist der Verkauf des Gebrauchtwagens wirksam, meldest du ihn per Brief und unter Vorlage des Kaufvertrags der Versicherung. Auch der Zulassungsstelle ist der Verkauf zu melden. Denn diese wendet sich an den neuen Halter des Fahrzeugs, sollte er die Ummeldung nicht innerhalb einer bestimmten Frist durchführen.
Mit dem gültigen Kaufvertrag gilt für den Käufer ein Sonderkündigungsrecht bei der Versicherung des Verkäufers, sodass er die aktuelle KFZ-Versicherung binnen eines Monats kündigen und einen Versicherungsschutz abschließen kann.
Wurde im übermittelten Kaufvertrag festgehalten, wie der Käufer mit der aktuellen Versicherung übereinkommen wird, so kann von da an die Versicherung das Verfahren beschleunigen. Sie kann eine Erwerberkündigung mit Frist von einem Monat aussprechen und dem Käufer gegebenenfalls zusätzlich einen neuen Vertrag zum Abschluss anbieten.
2. Was musst du nach der Meldung an die Versicherung beachten?
Probleme beim Übergang der KFZ-Versicherung auf den Käufer
Für dich als Verkäufer ist zu beachten, dass du bis zur Ummeldung des Autos weiterhin die Versicherungsprämie sowie die KFZ-Steuer bezahlen musst. Der private Autoverkäufer kommt damit solange für die Kosten des Versicherungsschutzes auf, bis der Käufer eigenständigen Schutz in Form einer neuen Autoversicherung aufweisen kann.
Auch deshalb sollte der Vertragsabschluss während des Autoverkaufs immer mit einer Identitätsprüfung einhergehen und die Adressdaten des Käufers mit seinem Personalausweis abgeglichen werden. Sonst ist Betrug möglich, insofern dein Versicherungsschutz auf eine Person übergehen könnte, die es nicht gibt.
Verkäufer haftet im Falle eines Unfalls
Für den Verkäufer ist beim privaten Verkauf seines angemeldeten Fahrzeugs problematisch, dass der neue Besitzer trotz der auf ihn übertragenen Rechte und Pflichten der Autoversicherung keinen eigenen Vertrag mit dem Versicherer hält. So werden im Schadensfall die Kosten der Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse noch vom Verkäufer getragen!
Tipp: Fahrzeug vor Verkauf abmelden! Der Käufer kann für den Tag der Übergabe oder auch später noch ein grünesfahrzeu Kurzzeitkennzeichen anmelden und das Fahrzeug überführen. Der Vorteil für den Verkäufer ist die unmittelbare Regelung des Versicherungsschutzes durch den Käufer.
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