1. Auto-Privatverkauf: Ausschluss der Gewährleistung und was es zu beachten gibt
Gerade im Zeitalter des Internets scheint der private Autoverkauf einfach zu sein. Sie erstellen innerhalb weniger Minuten eine Anzeige im Internet und schon melden sich die Interessenten von selbst. Nach einer Probefahrt ist schnell ein Vertrag abgeschlossen und der ganze Vorgang ist erledigt. Das klingt einfach, sollte aber noch einmal eingehend überdacht werden. Hierbei kann es nicht nur zu unerwarteten Kosten durch unprofessionell aufgesetzte Verträge kommen.
2. Rechte und Pflichten beim privaten PKW-Verkauf
Wenn der frisch verkaufte Gebrauchtwagen schon kurz nach der Übergabe unerwartete Mängel zeigt, ist ein Käufer in vielen Fällen daran interessiert, die entstehenden Kosten auf den Vorbesitzer zu übertragen. Um dieser unangenehmen und kaum zu kontrollierenden Situation aus dem Weg zu gehen, sollten Sie als Verkäufer unbedingt darauf achten, beim Privatverkauf eine Gewährleistung und eine potenzielle Haftung auszuschließen.
In jedem Fall sind Sie als Verkäufer aber dazu verpflichtet, vor der Kaufabwicklung auf alle Ihnen schon bekannten Schäden hinzuweisen. Diese sollten selbstverständlich auch im Kaufvertrag erwähnt werden. Nicht gesondert erwähnen müssen Sie allerdings offensichtliche Schäden, wenn der Verkäufer die Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu besichtigen. Gleiches gilt bei minimalen Beschädigungen wie kleine Kratzer.
Vorgang bei Schäden ohne vertragliche Gewährleistung
Prinzipiell muss jeder Verkäufer beim Privatverkauf eine Gewährleistung über den einwandfreien Zustand eines Fahrzeugs für mindestens ein Jahr (12 Monate) bieten. Praktisch bedeutet dies, dass ein Verkäufer innerhalb dieser Gewährleistungszeit nach der Übergabe dazu verpflichtet ist, für Reparaturen aller Sachmängel zu bezahlen.
Achten Sie stets daraf, dass Ihr Vertrag juristisch einwandfrei formuliert ist, alle denkbaren Situationen umfasst und den Ausschluss der Gewährleistung und Beschränkung der Haftung beim Privatverkauf beinhaltet. Beachten Sie dies, ersparen Sie sich beim privaten Autoverkauf eine Menge Ärger.
Sachmängelhaftung und Haftungsausschluss: Der Gewährleistungsfall
Um einen einwandfreien Vertragstext für den empfohlenen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss zu finden, sollten Sie sich im Internet ausführlich informieren oder einen Rechtsanwalt um Überprüfung bitten.
Kommt es mangels wirksamen Gewährleistungsausschlusses zum Gewährleistungsfall und es ist unklar, wann der Mangel entstanden ist, sollten Sie im Falle einer Forderung auf ein selbständiges Beweisverfahren bestehen. Bei diesem Vorgang wird ein Gutachter vom zuständigen Gericht eingesetzt, der ein Urteil über den Zeitpunkt der Mangelentstehung fällt. Das Gutachten darf in einem eventuell folgenden Prozess als Beweismittel dem Gericht vorgelegt werden.
Ein von Ihnen in Auftrag gegebenes Privatgutachten kann in keinem Fall als Beweismittel vor Gericht fungieren!
3. Ihre Alternative zum herkömmlichen Privatverkauf mit Gewährleistung - wirkaufendeinauto.at
Da Sie als Privatperson an uns als Händler verkaufen und wir zudem jedes Auto in jedem Zustand ankaufen, müssen Sie sich bei uns nicht mit dem Ausschluss der Gewährleistung auseinandersetzen. Entscheiden Sie sich deshalb für den unkomplizierten und schnellen wkda Direktverkauf!
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