1. Kläre den Versicherungsschutz für die Probefahrt ab
Generell gilt für eine Testfahrt beim Verkauf an privat, dass der Käufer für entstandene Schäden haftet. Besteht für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung, ist die Kostenübernahme gedeckt.
Bei einer Haftpflichtversicherung gilt es zu klären, ob ein Interessent als Fahrer mitversichert ist. Prüfe in jedem Fall deine Police und sprich mit deiner Versicherung, wenn du unsicher bist.
Kläre darüber hinaus mit dem potenziellen Käufer ab, wie du im Schadensfall mit der Selbstbeteiligung und einer Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse verfährst.
Der Interessent muss für die dir entstandenen Schäden mit oder ohne Hilfe seiner Versicherung aufkommen. Hierzu ist eine Probefahrtvereinbarung zu empfehlen, denn mit ihr treffen Verkäufer und möglicher Käufer schriftliche Abmachungen.
2. Die Probefahrtvereinbarung und weitere Dokumente
Die Probefahrtvereinbarung führt alle wichtigen Informationen zur geplanten Fahrt auf. Neben der Klärung der Haftung werden weitere Vereinbarungen aller Art dokumentiert. Dazu zählt zum Beispiel die Kostenübernahme für verbrauchten Kraftstoff.
Eine Probefahrtvereinbarung dient also beiden Parteien: Du als Verkäufer vermeidest es, für Verstöße haften zu müssen, die währenddessen begangen wurden. So weist du etwa anhand von Datum und Uhrzeit nach, nicht selbst gefahren zu sein.
Aber auch der Interessent hat die Möglichkeit, sich auf getroffene Absprachen zu berufen, etwa wenn eine Besichtigung in einer Werkstatt vereinbart wurde. So wissen beide schon im Vorfeld, welche Bedingungen für den Autokauf gelten.
Diese Daten gehören in die Probefahrtvereinbarung
- Persönliche Daten beider Parteien
- Datum, Uhrzeit und Dauer der vereinbarten Testfahrt
- Amtliches Kennzeichen des betreffenden PKW
- Zustand des Fahrzeugs mit allen Schäden und Mängeln (von beiden gemeinsam erfasst)
- Klärung der Kostenübernahme für den Kraftstoff
- Haftungsvereinbarungen (bei Schäden und Bußgeldbescheiden)
- Vereinbarung über Werkstattbesuch während der Probefahrt (optional)
Halte außerdem diese Dokumente bereit
Bring zum vereinbarten Termin die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt) mit. Sie dient als Ausweis des PKW und muss bei jeder Fahrt dabei sein.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief genannt) lässt du hingegen zu Hause. Sie dient dem Besitznachweis zu einem Fahrzeug und ist für eine Testfahrt nicht notwendig.
3. So planst du den Termin für die Probefahrt
Achte darauf, dass die Fahrt bei Tageslicht stattfindet. Das schafft beste Bedingungen zur Besichtigung des Fahrzeugs vor der Fahrt. Vermeide außerdem die Hauptverkehrszeiten, um die Chance auf freie Fahrt zu erhöhen.
Der Autokauf-Interessent wird die Fahreigenschaften des Autos umfassend testen wollen. Rechne daher damit, dass der potenzielle Käufer eine abwechslungsreiche Strecke fahren möchte. Ist er nicht ortskundig, schlage eine Kombination aus Stadt-, Landstraßen- und Autobahnabschnitten vor.
Expertentipp: Plane genügend Zeit ein. Eine aussagekräftige Probefahrt dauert mindestens 30 Minuten. Stimmst du einer Untersuchung des PKW in einer Werkstatt zu, verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend.
Weitere Vorkehrungen zur Probefahrt
Reinige deinen Gebrauchtwagen vor dem Termin innen wie außen, um einen guten ersten Eindruck zu hinterlassen. Unter Umständen erhöhst du so deine Chancen auf einen Verkauf zu einem zufriedenstellenden Preis.
Lass dir vor der Fahrt den Ausweis und den Führerschein des potenziellen Käufers zeigen. Gleiche die enthaltenen Daten auch mit den Angaben in der Probefahrtvereinbarung ab.
Fertige außerdem eine Kopie oder ein Foto an, um einen Nachweis in der Hand zu halten. Beachte, dass Farbkopien unzulässig sind, da sie unter den Vorwurf der Urkundenfälschung fallen könnten.
Der mögliche Käufer hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, die Probefahrt ohne dich durchzuführen. Bestehe also auf deine Mitfahrt, wenn du ein ungutes Gefühl hast.
Möchte der Interessent allein fahren und du willigst ein, lass dir unbedingt einen Pfand oder eine Kaution aushändigen.
4. Besichtigung des Fahrzeugs und Aufklärung
Die Besichtigung des Fahrzeugs wichtig für das weitere Vorgehen. Schau dir deinen Gebrauchtwagen gemeinsam mit dem Interessenten an und beantworte Fragen.
Teile ihm alle bekannten Mängel des Fahrzeugs mit, auch beispielsweise bei Problemen mit dem Motor. Ein offener Umgang mit diesem Thema schafft eine angenehme Basis für die späteren Verkaufsverhandlungen.
Notiere die gemeinsam festgestellten Punkte in der Probefahrtvereinbarung. So wird einvernehmlich erfasst, welche Schäden und Mängel vorher schon vorhanden waren. Anschließende Auseinandersetzungen sind dann kein Thema.
Zudem vermeidest du damit, dass der Interessent versucht, den Preis wegen nicht erwähnter Mängel zu drücken.
5. Die Probefahrt
Überlege, ob du selbst mitfährst oder nicht. Der Vorteil einer Mitfahrt ist, dass weitere Fragen schon währenddessen geklärt werden. Zudem hast du so Einfluss darauf, was während der Probefahrt mit deinem Fahrzeug geschieht. Bitte gegebenenfalls auch eine dritte Person, als Zeuge mitzufahren.
Achte darauf, dich währenddessen nicht zu viel mit dem Fahrer zu unterhalten. Auch wenn du dich gut mit ihm verstehst, dient diese dazu, das Fahrzeug besser kennen zu lernen.
Mancher Probefahrer legt einen riskanten Fahrstil an den Tag. Nicht nur dann gilt: Wenn du ein ungutes Gefühl hast, brich die Fahrt ab.
6. Nach der Probefahrt kommt der Verkauf
Wenn du dir diesen Aufwand ersparen möchtest, stellst du deinen Gebrauchtwagen einfach in einer unserer zahlreichen Filialen in ganz Österreich zur Begutachtung vor. Am Ende des Termins besprechen wir mit dir alle verfügbaren Verkaufsoptionen.
Wir bieten dir unseren umfassenden Service kostenfrei. Der Fahrzeugverkauf kann so einfach sein.
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