Das sind die Vorteile der Probefahrtvereinbarung

Die Probefahrt ist Bestandteil eines jeden Privatverkaufs. Doch ohne die Probefahrtvereinbarung sollten Sie potentielle Käufer nicht ans Steuer lassen!

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Ob ein Auto verkauft wird, entscheidet sich oft bei der Probefahrt. Um Ihr Eigentum zu schützen, schließen Sie mit dem Kaufinteressenten einen Vertrag, der Sie im Falle von Unfall, Schäden oder einer Entwendung des KFZ absichert.

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1. Was ist bei der Probefahrt zu beachten?

Käufer erwarten von der Probefahrt ein umfassendes Bild vom Zustand des KFZ, sowie ein Gefühl dafür, wie sich Ihr Fahrzeug in verschiedenen Fahrsituationen verhält. Eine Fahrt mit dem zum Verkauf stehenden Auto kann mithin sehr unterschiedlich ausfallen, je nach der Vorstellung des Probelenkers. Doch vor Fahrtantritt sollte feststehen, dass sich der Kaufinteressent lediglich in einem vereinbarten Umkreis Ihres Zuhauses mit dem Auto bewegt, insbesondere wenn eine Strecke auf der Autobahn zurückgelegt werden soll.

Doch auch die Lenkberechtigung des Probelenkers ist grundlegend dafür, damit Sie nicht in Schwierigkeiten geraten. Für alle diese Fälle müssen Sie vertraglich feststellen, wer für eventuelle Beschädigungen haftet. Die Probefahrtvereinbarung dient hierzu und macht Ihren Privatverkauf sicherer!

Voraussetzungen für die Probefahrt

Auf der Fahrt

Grundsätzlich ist eine Probefahrt nur mit einem angemeldetem Fahrzeug möglich. Doch zuerst muss der Kaufinteressent eine geltende Fahrerlaubnis vorlegen. Erst dann darf er das betreffende Fahrzeug bewegen. Wer jemandem ohne das gültige Ausweisdokument sein Fahrzeug überlässt, macht sich sogar strafbar.

Auch auf den Schutz durch Ihre Kaskoversicherung können Sie in diesem Fall nicht mehr zählen und Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung hat dann einen Regressanspruch und kann bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern! Doch Ihr Eigentum auf diese Weise fahrlässig zu überlassen, kann auch bedeuten, dass Sie sich gegenüber Betrug oder Diebstahl nicht ausreichend absichern.

Sogenannte Überstellungskennzeichen für nicht zugelassene PKW werden in Österreich für 3 bis 21 Tage ausgegeben und kosten 187 Euro. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer Bearbeitungsgebühr der Versicherung, einer Gebühr für die Überstellungsfahrt und Kosten bzw. eine Kaution für das Überstellungskennzeichen.

Diebstahl vorbeugen

Achtung Diebstahl!

Um jemandem Ihr Auto überlassen zu können, müssen Sie nicht nur die Lenkberechtigung und insbesondere ihre Gültigkeit checken. Auch die Identität des Probelenkers muss überprürft werden. Gleichen Sie daher immer die Lenkberechtigung mit dem Personalausweis ab! Andernfalls wäre Ihr Verhalten auch in Bezug auf eine mögliche Entwendung Ihres Fahrzeugs als fahrlässig zu bewerten.

Wird das Auto während der Probefahrt entwendet, liegt eine sogenannte Unterschlagung vor. Diese ist im Regelfall nicht von der Kaskoversicherung gedeckt. Daher nehmen Sie einen Pfand, der die Identität des Kaufinteressenten bestätigt. Damit haben Sie im Fall von Betrug oder Diebstahl die Möglichkeit Strafanzeige zu erstatten.

Normalerweise geben Sie das Fahrzeug jedoch nicht ab, sondern sind Beifahrer und behalten das Ausweisdokument des potentiellen Käufers somit nur während der Probefahrt. Ihre Wertsachen und die Zulassungspapiere Teil II legen Sie bei privaten Probefahrten besser zu Hause ab.

Sicherstellen dass Versicherungsschutz besteht

Versicherungs Karteikarte

Jeder Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis ist nach der Anmeldung des KFZ grundsätzlich haftpflichtversichert. Doch in seltenen Fällen schließt die Versicherung die Probefahrt aus und es besteht dann kein Versicherungsschutz für Probelenker. Daher sollten Sie vor Probefahrten immer die Versicherungspolice überprüfen!

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Zudem kann es trotz geltendem Versicherungsschutz zu Ausnahmen aufgrund der vertraglichen Bestimmungen kommen. So entfällt beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit der Schutz der Kaskoversicherung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Fahrer unter Drogeneinfluss fährt oder andere grobe Verstöße gegen die Verkehrsordnung begeht, zum Beispiel auch dann, wenn er viel zu schnell fährt.

2. Probefahrt nur mit schriftlicher Probefahrtvereinbarung!

Ein Probefahrtvertrag hat viele Vorteile. Mit einer vertraglichen Absprache mit dem Käufer können Sie sich während des Termins und der Probefahrt mit Kaufinteressenten ohne Ablenkung auf Ihr Verkaufsvorhaben konzentrieren. Denn auch eine kurze Fahrt kann großen Schaden anrichten, und nicht zuletzt geht es um den Wert Ihres Fahrzeuges.

Checkliste Probefahrtvereinbarung:

  • Fahrzeugdaten und bereits vorhandene Beschädigungen festhalten
  • Persönliche Angaben und Kenn-Nummern der Ausweise des Probelenkers
  • Erklärung des Probelenkers zum Umfang der Fahrt
  • Erklärung des Probelenkers für Beschädigungen am Fahrzeug zu haften
  • Freistellung des Fahrzeughalters von entstehenden Bußgeldern

Auto ohne Risiko von Betrug verkaufen

In einem Probefahrtvertrag wird festgehalten, dass der Probelenker im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Noch dazu wird schriftlich erfasst, dass dem Kaufinteressenten, der das Steuer übernimmt, keine Beschränkungen auferlegt sind, wie zum Beispiel ein Fahrverbot. Zudem weist eine Probefahrtvereinbarung eine Klausel auf, in der der Probelenker bestätigt, dass das Fahrzeug ausschließlich persönlich zum Zwecke der Probefahrt im Inland genutzt wird. Hier gibt es auch eine Spalte, in der ein Pfand eingetragen wird - Sie können also nichts vergessen.

Einwandfreie Übergabe des Autos

Natürlich werden alle Schäden am Fahrzeug vor Antritt der Fahrt in der Probefahrtvereinbarung fixiert. Denn die Aufzählung aller Fakten stellt nicht zuletzt sicher, dass kein Anreiz für mögliche rechtswidrige Delikte besteht. Somit wirkt das Probefahrt Formular im Zweifelsfall abschreckend auf Betrüger, sollten Sie tatsächlich bei einer Probefahrt im Privatverkauf einen solchen vor sich haben.

Zusammen mit dem Probelenker untersuchen Sie das Auto noch vor der Probefahrt genau auf bestehende Schäden. Denn somit können Sie noch im Vorfeld vermeiden, dass bei einem während der Fahrt entstandenen Schaden vom Verursacher behauptet wird, diesen hätte es schon zuvor gegeben. Ebenfalls empfehlenswert ist es dem potentiellen Kaufinteressenten vor der Probefahrt über eventuelle Eigenheiten des Fahrzeugs zu informieren. Denn so kann sich dieser auf das Fahrzeug mitsamt seiner Vor- und Nachteile einstellen und Sie ersparen sich möglicherweise lästige Diskussionen nach dem Autoverkauf.

Schadensfall im Vorfeld regeln

Versicherungs Karteikarte

Ein Hauptgrund für den Probefahrt Vertrag ist jedoch, dass Sie beim Privatverkauf als Versicherungsnehmer am Verkaufsgegenstand haften können. Während der Probefahrt durch den Kaufinteressenten haften Sie mit Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung, sowie falls vorhanden, auch mit Ihrer Kaskoversicherung.

Zwar haftet der Probelenker für Schäden am Fahrzeug, die er während der Probefahrt verschuldet. Doch alle Schäden, eingeschlossen derer, die durch eine Fahrzeugversicherung abgedeckt sind, werden in einer Vereinbarung vor der Probefahrt geregelt. Denn der finanzielle Schaden beläuft sich sehr oft auf eine Selbstbeteiligung beziehungsweise einen Rückstufungsschaden. Um nicht durch einen erhöhten Beitrag von Seiten der Versicherung langfristigen finanziellen Schaden zu befürchten, lassen Sie den Kaufinteressenten die Probefahrtvereinbarung und damit den Ausgleich der Schäden im Vorfeld unterschreiben. Der Probelenker stellt den Halter des Fahrzeuges zudem von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch die Verletzung gesetzlicher Vorschriften in Zusammenhang mit der Probefahrt entstanden sind. Darunter fallen sämtliche Ansprüche nach Verkehrsverstößen, sowie Bußgelder, die anfallen können.

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