Autoentsorgung oder Autoverkauf?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Altautos zu entsorgen. Ist dein PKW noch kein Abfall, lohnt sich ein Termin bei wirkaufendeinauto.at.

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Wenn dein Fahrzeug stark beschädigt oder ohne Pickerl ist, handelt es sich möglicherweise um ein Altauto. In so einem Fall kommt nur noch eine Autoentsorgung in Frage. Die Definition als Abfall wird für einen PKW immer im Einzelfall entschieden. Daher lohnt es sich herauszufinden, ob du dein Auto wirklich entsorgen muss oder nicht.

Bei wirkaufendeinauto.at erhältst du eine kostenlose Autobewertung für jeden PKW. Gilt dein Fahrzeug noch nicht als Altauto, hast du bei uns die Möglichkeit für den Verkauf. Unser Service ist zu 100 Prozent kostenlos. Probier es gleich aus und buche einen Termin in einer unserer Filialen in ganz Österreich.

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1. Wann ist eine Autoentsorgung Pflicht?

Rote Schrottplatzkralle greift ein kaputtes Auto bei der Autoentsorgung

Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Altfahrzeuge umweltschonend entsorgt und nicht mehr weiterverkauft werden. Dabei bezieht es sich auf die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge.

Doch nicht jedes Auto mit Unfallschaden oder Mängeln ist gleich ein Altauto. Daher ist es auch nicht immer gleich nötig, an eine Autoentsorgung zu denken, wenn das eigene Fahrzeug kaputt geht. Allerdings gibt es Indizien dafür, wann ein Fahrzeug als Altauto und somit ein Fall für die Autoverwertung ist:

  • Dein PKW hat kein Pickerl mehr und die Instandsetzung ist unverhältnismäßig.
  • Vom Fahrzeug geht eine Umweltgefahr aus. Darunter fallen zum Beispiel auslaufende Flüssigkeiten.
  • Es fehlen wesentliche Bestandteile am Fahrzeug.
  • Dein Gebrauchter ist nicht mehr fahrbereit und nicht mehr verkehrs- oder betriebssicher.
  • Du selbst hast eine Entledigungsabsicht.

Sobald amtlich festgestellt wurde, dass dein Auto ein Altfahrzeug ist, darfst du es nur noch an befugte Sammler, Behandler oder Händler weitergeben. Diese kümmern sich im Anschluss daran um die Autoentsorgung. Auf diese Weise kannst du dich deines Autos entledigen und sogar noch Geld bekommen. Ein Verkauf an Privatpersonen oder an Exporteure ist in diesem Fall nicht mehr erlaubt.

Ein Altfahrzeug gilt als gefährlicher Abfall und gehört damit in die Autoverwertung. Verkaufst du diesen an eine unbefugte Person, drohen dir als Verkäufer und auch dem Käufer Konsequenzen. Die Verwaltungsstrafe bei Verkauf von gefährlichem Abfall liegt zwischen 850 Euro und 41.200 Euro. Daher ist es immer ratsam, ein solches Auto zu entsorgen.

Bist du gesetzlich noch nicht verpflichtet dein Auto zu entsorgen, ist auch noch ein Export eine mögliche Alternative für dich. Beachte dabei jedoch, dass der Export von Fahrzeugen in Nicht-OECD Länder (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) generell verboten ist.

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2. Besser zu wirkaufendeinauto.at statt Autoentsorgung!

Wurde die Eigenschaft als Altauto noch nicht amtlich festgestellt, lohnt sich statt der Autoentsorgung vielleicht noch ein Verkauf. In diesem Fall ist es ratsam, einen Termin bei wirkaufendeinauto.at zu buchen! Wir begutachten dein Fahrzeug kostenlos und risikofrei. Als Gebrauchtwagenexperten beraten wir dich gern, ob du dein Auto besser entsorgen lässt oder noch verkaufen kannst.

In der Filiale begutachten wir dein Auto gründlich und ermitteln so seinen noch vorhandenen Wert. In nur 30 Minuten erhältst du ein Angebot zum Direktverkauf, wenn dein Auto noch kein Altauto ist. Dieses ist für dich unverbindlich und fünf Tage lang gültig. Entscheidest du dich für den Verkauf, kümmern wir uns um den Rest. Unser Rundum-sorglos-Paket umfasst die kostenlose Abmeldung sowie die Ablösung deines Autokredites.

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