1. Was ist das Bonus-Malus System und wie funktioniert es?
Die KFZ-Versicherung in Österreich gründet auf einem Stufensystem, dem sogenannten Bonus-Malus-System. Das „Standard-Modell“ besteht aus 17 Stufen. Da das Bonus-Malus-System nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, bieten verschiedene Versicherungsunternehmen abgewandelte Stufenmodelle an. Grundsätzlich gilt bei allen: Je niedriger die Einstufung, desto geringer fällt die Versicherungsprämie aus.
Wer schadenfrei fährt, arbeitet sich somit langsam in Richtung Bonus vor. Dieser bedeutet in der niedrigsten Stufe 0/1 einen Rabatt von 50 Prozent auf den Versicherungsbeitrag. Zu Beginn steigt der Versicherte im Normalfall in der Grundstufe 9 mit einer Versicherungsprämie von 100 Prozent ein. In der höchsten Malus-Stufe 16/17 wird eine Prämie von 200 Prozent des Beitrages fällig. Die Stufen 0-7 entsprechen einem Bonus, während die Stufen 10-17 einen Malus bedeuten.
Das Bonus-Malus-System wurde in Österreich am 1.8.1977 eingeführt. Die Prämienhöhe hängt nicht nur von der Motorleistung, sondern auch vom Schadenverlauf ab. Die Versicherung ist bei Schäden unter 500 Euro dazu verpflichtet, den Versicherten auf die Möglichkeit zur eigenständigen Schadenersatzleistung aufmerksam zu machen.
Die Systeme der einzelnen Versicherer weichen wegen der fehlenden gesetzlichen Regelung mehr oder weniger stark voneinander ab: Einige bieten zusätzliche Bonusstufen an, andere einen sogenannten „Freischaden“, der vor einer Rückstufung im Schadensfall schützt.
Jedes Jahr berechnen die Fahrzeugversicherer die B/M Stufe je nach Schadensverläufen ihrer Kunden neu. Ein Abrechnungszeitraum (Beobachtungszeitraum) reicht in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres. Wer in diesem Zeitfenster unfallfrei geblieben ist, rückt automatisch eine Stufe in Richtung Bonus vor. Wer einen Schaden verursacht hat, wird hingegen drei Stufen höher eingestuft.
Kriterien zur Ermittlung der Prämie:
- Motorleistung des Fahrzeugs
- Schadensverlauf
- Alter des Versicherungsnehmers
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis (Junglenker werden in die Grundstufe 9 eingestuft)
- Jährliche Fahrleistung
- Beruf
- Anzahl der Kinder
Ihre aktuelle B/M Stufe erfragen Sie bei Ihrem Versicherer. Diese steht zudem auf Ihrer aktuellen Versicherungsrechnung.
2. Was passiert bei einem Fahrzeug- oder Versicherungswechsel?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, ändert das nichts an Ihrer B/M Stufe. Der Bonus, beziehungsweise der Malus, geht auf das neue Auto über. Auch bei einem Versicherungswechsel verbleiben Sie in Ihrer Stufe. Gut, zu wissen: Die KFZ-Versicherung ist in Österreich immer zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
3. Was tun im Schadensfall?
Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Abgesehen von akuten Maßnahmen der Unfallsicherung, sind auch versicherungsrechtliche Schritte einzuleiten.
Akute Maßnahmen nach einem Unfall:
- Unfallstelle sichern
- Erste Hilfe leisten
- Bei größeren Schäden Polizei und bei Verletzten die Rettung verständigen (die Polizei klärt lediglich, wer gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, keineswegs jedoch Haftungsfragen)
- Vorschnelles Schuldeingeständnis vermeiden, stattdessen nur Angaben zum Unfall und zum Fahrzeug machen.
- Eigene Beweise aufnehmen und Verkehrsfluss wiederherstellen.
Schadensfall der eigenen Versicherung melden
Die Schadensfallmeldung bei der KFZ-Versicherung muss innerhalb einer Woche nach dem Schadensfall erfolgen – egal, ob der oder die Versicherte den Unfall verursacht hat oder nicht. Grundsätzlich gilt: je früher die Meldung, desto besser. Besonders bei größeren Sachschäden sollten Sie die Versicherung umgehend, also bis zum nächsten Tag hin informieren. Die Schadensmeldung darf telefonisch oder postalisch und bei vielen Anbietern auch elektronisch mittels Online-Formular erfolgen.
Übermitteln Sie folgende Daten bei einer Schadensmeldung:
- Kennzeichen beider Unfallgegner
- Namen und Anschriften der Unfallgegner, wie aus Führerschein oder Ausweispapieren ersichtlich
- Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
- Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Namen und Anschriften von Unfallzeugen
Stellen Sie wenn nötig eine Schadenersatzforderung bei der Versicherung des Unfallgegners. Unabhängig davon, wann der Unfallgegner den Schaden meldet, können Sie dessen Versicherung auch direkt kontaktieren, um Ihre Schadenersatzforderung geltend zu machen.
Um die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners herauszufinden, genügt ein Anruf bei der Versichererauskunft der VVO. Die Telefonnummer lautet: +43/1/711 56-0.
Rückstufung überprüfen: Lohnt sich im Schadensfall die Rückstufung in eine höhere Malus-Klasse oder ist es besser, den Schaden selbst zu bezahlen? Den Grenzwert können Sie sich von Ihrer Versicherung berechnen lassen.
4. Wie funktioniert die Rückstufung nach einem Schadensfall?
Eine Rückstufung steht Versicherten immer dann bevor, wenn ein selbstverschuldeter Schaden gemeldet wird. Pro Schadensfall rücken Sie automatisch um drei Stufen weiter in den Malus-Bereich, während jedes schadenfreie Jahr eine weitere Bonusstufe bedeutet. Eine Rückstufung wird im Allgemeinen erst ab dem darauffolgenden Abrechnungszeitraum (zum 1. Oktober) wirksam.
Inwieweit der Beitrag nach einem Schadensfall steigt, wird aus der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers ersichtlich und hängt mitunter von Ihrer bisherigen Stufe ab. Die Höhe der Prämie kann je nach Berufsgruppe variieren.
Tipps zur Vermeidung einer Rückstufung nach einem Schadensfall
Um eine Rückstufung zu verhindern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der von einigen Versicherern gewährte Freischaden bewahrt vor einer Rückstufung. Auch die Bereitschaft zur Zahlung eines Selbstbehalts verringert die Prämie in vielen Fällen. Vor allem bei kleineren Schäden lohnt eine Rückstufung meist nicht. Dann ist es sinnvoll, selbst für die Kosten von solchen geringen Schäden aufzukommen, anstatt sich die Reparatur von der Versicherung erstatten zu lassen. Für die Zahlung der Schadenersatzleistung steht Versicherten in der Regel eine Frist von sechs bis zwölf Monaten zur Verfügung.
Die höheren Beitragssätze aufgrund einer Rückstufung können die Kosten unter Umständen enorm übersteigen. Darüber hinaus bedeutet eine Rückstufung in eine höhere Malus-Klasse auch langfristig mehr Kosten und zieht über Jahre hinweg einen höheren Versicherungsbeitrag nach sich.
5. Konditionen für den Zweitwagen & Partnerregelung
Bei Anmeldung eines Zweitwagens wird in Österreich oft die „Partnerregelung“ angewendet. Das bedeutet, dass Ihre Versicherung das zweite Auto wie Ihren Erstwagen einstuft. Dies lohnt sich selbstverständlich nur bei einer guten Bonus-Klasse des ersten Autos. Eventuell sparen Sie mehr, wenn Sie den Zweitwagen normal einstufen lassen. Bei Anwendung der Partnerregelung wird zudem nur der Ehepartner als Fahrer des Zweitwagens anerkannt. Dies bringt oft einen Nachteil mit sich, da beispielsweise volljährige Kinder versicherungstechnisch nicht zum Fahren des Zweitwagens berechtigt sind.
6. Fazit: Laufender Anbietervergleich spart bares Geld!
Da die verschiedenen Anbieter von KFZ-Versicherungen in Österreich ständig ihre Tarife ändern und diese sogar innerhalb eines Jahres schwanken, ist es sinnvoll, die Angebote laufend zu beobachten und beispielsweise jährlich den Anbieter zu wechseln. Je nach Tarif sparen Sie dadurch in manchen Fällen mehrere 100 Euro Versicherungsprämie im Jahr!