Tipps und Informationen zur Gebrauchtwagengarantie

Eine Gebrauchtwagengarantie erweitert den Schutz vor hohen Kosten für fällige Reparaturen. wirkaufendeinauto.at klärt über Rechte und Pflichten auf.

10.07.2018

Auto in der Werkstatt
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Besonders beim ersten Auto greifen Käufer gerne zu einem Gebrauchtwagen. Der Fahrer hat noch wenig Erfahrung, wodurch das Unfallrisiko im Vergleich höher ist. Bei einem Fahrzeug aus zweiter oder dritter Hand ist ein Schaden im Zweifel besser zu verschmerzen. Gerade dann gilt es, sich mit den Optionen zur Absicherung auseinanderzusetzen. Mit den richtigen Tipps zur Gebrauchtwagengarantie sparen Sie sich unnötige Kosten und lästige Streitereien.

Aber was genau ist eine Gebrauchtwagengarantie eigentlich? wirkaufendeinauto.at erläutert in diesem Ratgeber, worum es sich bei der Garantie handelt, wann sie aktiv wird und welche Vorteile sie bringt. Außerdem zeigen wir Unterschiede zur Gewährleistung auf und legen dar, wann es sich um einen Sachmangel handelt und wann von einem Verschleiß die Rede ist.

1. Was ist eine Gebrauchtwagengarantie und was bringt sie?

Die Gebrauchtwagengarantie ist ein zusätzlicher Vertrag, der beim Kauf eines Gebrauchtwagens freiwillig abgeschlossen werden kann. Was vielen Konsumenten dabei oft nicht bewusst ist: Der Garantievertrag wird nicht mit dem Autohändler abgeschlossen, sondern mit einem dritten Vertragspartner. Bei einem Schaden am Gebrauchtwagen übernimmt also das externe Versicherungsunternehmen die Abwicklung und Entschädigung bei Garantieansprüchen. Das Problem dabei: Die Versicherer schließen in ihren Bedingungen häufig zahlreiche Schäden aus.

Die Gebrauchtwagengarantie schützt vor Kosten für Schäden und Mängel, die nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens auftreten. Dies tut sie zum Frust vieler Autobesitzer jedoch oftmals nur ungenügend. Es lohnt daher beim Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie, einen genauen Blick auf das Kleingedruckte zu werfen und sich die Zeit zu nehmen, Details nachzufragen. Auch und vor allem dann, wenn der Autohändler auf eine rasche Entscheidung drängt.

Grundsätzlich lohnt sich eine Garantie mehr, je älter ein Auto ist. Oft weist diese allerdings eine Kilometer- oder Jahresbegrenzung auf und greift ab einem gewissen Zeitpunkt gar nicht mehr.

2. Gebrauchtwagengarantie versus Gewährleistung

Besonders beim Autokauf lohnt die genaue Definition von Begriffen, die oftmals vermeintlich synonym verwendet werden. So auch bei Garantie und Gewährleistung. Beide bergen ganz unterschiedliche Sicherheiten und Risiken.

Die gesetzliche Gewährleistung steht jedem Konsumenten automatisch zu und gilt im Allgemeinen für zwei Jahre. Im Fall von Gebrauchtwagen hat der Autohändler jedoch die Möglichkeit, die Gewährleistung auf ein Jahr zu beschränken. Die Gewährleistung deckt Schäden zumeist besser ab als Garantieverträge. Ein Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung sowie Irrtumsanfechtungen beziehen sich bei einem Gebrauchtwagen immer nur auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe festgestellt und dokumentiert wurden. Darüber hinaus geht die Beweispflicht ab dem siebten Monat auf den Käufer über.

Bei einer Gebrauchtwagengarantie hingegen sind alle vertraglich vereinbarten Schäden abgedeckt. Der Käufer hat die Möglichkeit, Ansprüche auch ohne Erfüllung der Beweispflicht geltend zu machen. Die Laufzeiten sind je nach Versicherer unterschiedlich.

Gebrauchtwagengarantie:

  • Freiwilliger Abschluss
  • Dauer gewöhnlich ein Jahr, wahlweise auch länger
  • Kostet etwa 20 Euro monatlich
  • Mängel bei Autokauf und Mängel in der Garantiezeit sind abgedeckt
  • Keine Beweispflicht für den Käufer

Sachmängelhaftung:

  • Händler per Gesetz verpflichtet
  • Dauer grundsätzlich zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen oft nur ein Jahr
  • Keine Kosten
  • Nur bei Autokauf vorhandene Mängel sind abgedeckt
  • Beweispflicht liegt ab dem siebten Monat beim Käufer

3. Sachmängel und Verschleiß: Worin liegen die Unterschiede?

Besonders hinsichtlich des Anspruchs auf Gewährleistung spielt die klare Unterscheidung zwischen einem Sachmangel und dem natürlichen Verschleiß eine wichtige Rolle. Denn handelt es sich bei dem Defekt um Verschleiß, hat der Käufer keinen Anspruch und muss die Kosten für entstandene Schäden selbst tragen.

So unterscheiden Sie zwischen Verschleißerscheinungen und echten Sachmängeln:

  • Verschleiß: Der vorliegende Defekt ist die Folge normaler Abnutzung und Alterung. Beispiele sind unter anderem Ölverlust aufgrund poröser Dichtungen oder abgenutzte Bremsscheiben.
  • Sachmangel: Der auftretende Mangel gilt in Bezug auf Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs als untypisch. Der Käufer kann bei Vorliegen eines echten Sachmangels seinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen. Beispiele sind hier etwa deutlich überhöhter Ölverbrauch oder ein Motorschaden nach nur kurzer Lebensdauer.

Ob ein Defekt rechtlich als Sachmangel gilt oder als Verschleiß angesehen wird, entscheidet im Zweifelsfall ein Gutachter beziehungsweise ein KFZ-Sachverständiger.

4. Gebrauchtwagen vom Händler oder von privat

Ob ein Gebrauchtwagenkauf beim Händler oder von privat erfolgt macht vor allem hinsichtlich der Gebrauchtwagengarantie einen beachtlichen Unterschied. Denn Händler unterliegen anderen gesetzlichen Vorschriften als Private.

Wer seinen Gebrauchtwagen bei einem Händler kauft, kann unter Umständen von dessen Rücknahmepflicht und Gewährleistung profitieren. Gebrauchtwagenhändler können eine Gewährleistung nicht gültig ausschließen, auch wenn sie dies mit Formulierungen im Kaufvertrag, wie „verkauft wie besichtigt“ oder „verkauft wie Probe gefahren“ teilweise versuchen. Solche Klauseln haben bei eventuellen Gewährleistungsbegehren vor Gericht kaum Bestand.

Beim privaten Gebrauchtwagenkauf sieht es hinsichtlich Garantie und Rücknahme anders aus. Privaten Verkäufern ist es erlaubt, die Haftung für Sachmängel auszuschließen. Achten Sie deshalb genau auf mögliche Mängel und fragen Sie auch nach früheren Schäden. Als Grundregel bei Kaufverträgen gilt außerdem immer: Genau lesen, auch das Kleingedruckte!

5. Fazit: Eine gute Gebrauchtwagengarantie ist ratsam

Ob sich eine Gebrauchtwagengarantie wirklich lohnt, ist von Fall zu Fall verschieden. Deshalb gilt es, die einzelnen Angebote genau zu studieren und zu vergleichen. Während einige Autofahrer an einer tatsächlichen Notwendigkeit einer Garantie zweifeln und sich völlig auf die gesetzliche Gewährleistung verlassen, gehen andere lieber auf Nummer sicher. Wer nun Recht hat, entscheidet der Umfang des jeweiligen Leistungsspektrums des Garantiepartners. Schließen die Vertragsbedingungen viele Schadensfälle aus, lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie nicht.

Wer es sich leisten kann und auf Sicherheit setzen möchte, der schließt eine gute Gebrauchtwagengarantie mit ausreichender Abdeckung ab – sie stellt keine Minderung der gesetzlichen Ansprüche aus der Sachmängelhaftung dar.