KFZ-Steuer in Österreich – alle Fakten auf einen Blick

Welche Steuern fallen in Österreich bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen an? Was ist bei Elektroautos zu beachten? Alle Infos findest du in unserem Ratgeber.

30.04.2019

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In Österreich fallen unterschiedliche Steuern beim Kauf und bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen (KFZ) an. Diese richten sich oft nach der Art des Fahrzeuges, dem Preis und der Leistung. Hierbei verwenden wir vorrangig die Bezeichnung KFZ-Steuer.

Als Privatperson und Besitzer eines KFZ ist es meist nicht deine Aufgabe, dich um die Bezahlung der Steuern zu kümmern. Die Steuerlast wird in der Regel von Händlern, Versicherungsunternehmen und Tankstellen automatisch abgeführt.

1. Welche Arten von Steuern gibt für Kraftfahrzeuge?

In Österreich unterliegen die meisten Kraftfahrzeuge diesen drei Steuern:

  • Normverbrauchsabgabe (NoVA)
  • Motorbezogene Versicherungssteuer
  • Mineralölsteuer

Die NoVA ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf oder bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Österreich zu bezahlen ist. Die Höhe richtet sich nach dem Preis des Kraftfahrzeuges inklusive eventueller Extras (zum Beispiel Autoradio, Felgen).

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird gerne als KFZ-Steuer bezeichnet, obwohl der Gesetzgeber diese unterscheidet. Sie ist an die Versicherung des Fahrzeugs gebunden. Die KFZ-Steuer Abbuchung erfolgt zeitgleich mit der Zahlung der Versicherungsprämie und weist oft unterschiedliche Intervalle auf.

Die Mineralölsteuer ist im Preis für Benzin und Diesel enthalten und wird somit bei jedem Tanken automatisch bezahlt.

2. Normverbrauchsabgabe (NoVA) – Wie ist sie abzuführen?

Insofern kein Ausnahmefall besteht, ist die NoVA beim Kauf des Autos in Österreich oder bei der Erstzulassung eines Fahrzeuges in Österreich zu bezahlen. Auch für im Ausland erworbene Fahrzeuge zahlst du die NoVA.

Wer ist in der Pflicht, die NoVA abzuführen? Bei der Einfuhr eines Autos aus einem Drittland ist der Käufer für die Abgabe der Nova verantwortlich. Beim Erwerb eines Fahrzeugs bei einem österreichischen Händler ist der Verkäufer zuständig.

Bei welchen Fahrzeugen besteht eine Ausnahme von der NoVA?

  • Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb
  • Mopedautos
  • Miet- und Gästewagen, Taxis
  • Anhänger und Wohnwagen

Zur Berechnung wird ein individueller Steuersatz herangezogen. Bei Motorrädern dient der Hubraum als Grundlage. Bei Autos lässt sich der Steuersatz mit einer Formel berechnen, die die Schadstoffwerte des Autos berücksichtigt. Von der errechneten Steuerlast werden dann Abzugsposten subtrahiert: Seit 2015 sind das bei jedem Auto 350 Euro. Das führt insbesondere beim Erwerb günstiger Fahrzeuge dazu, dass keine NoVA zu bezahlen ist.

Formel zur Berechnung des prozentualen Steuersatzes bei PKW: (Abgaswerte in g CO² je km - 90) : 5

3. Die motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Steuerpflicht fällt immer an, so lange ein Fahrzeug versichert ist. Die Nutzung eines üblichen KFZ ist an eine Haftpflichtversicherung gebunden. Diese Steuer entfällt erst, wenn das Fahrzeug vom Versicherungsunternehmen abgemeldet und die Nummernschilder retourniert werden.

Wie wird zwischen KFZ-Steuer und motorbezogener Steuerpflicht unterschieden?

Der Gesetzgeber legt klar fest, dass jedes haftpflichtversicherte KFZ der motorbezogenen Steuerpflicht unterliegt. Laut österreichischem Gesetz unterliegen folgende Fahrzeuge der verpflichtenden Haftpflichtversicherung:

  • im Inland zugelassene Fahrzeuge
  • Krafträder, Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen
  • andere Fahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen

Es gibt einige Ausnahmen von der KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese Fahrzeuge unterliegen dann ausschließlich der KFZ-Steuerpflicht. Einige Beispiele hierfür sind:

  • Krafträder mit maximal 100 cm³ Hubraum (zum Beispiel ein Moped)
  • Invalidenfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern
  • privat genutzte Fahrzeuge von schwer gehbehinderten Personen mit Behindertenausweis

Wie berechnet sich die motorbezogene Steuerpflicht?

Ein kleines Holzauto steht neben einem Jutesack mit Eurozeichen, das von einer mit der Hand gehaltenen Lupe vergrößert wird

Die Steuerlast richtet sich hierbei nach den Abständen, in denen die Haftpflichtversicherung bezahlt wird. Diese begleichst du monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die günstigste Option ist die jährliche Prämie. Zusätzlich spielt die Leistung des Verbrennungsmotors eine wichtige Rolle.

Die Leistung wird für Motorräder anhand des Hubraums festgelegt und für alle anderen Kraftfahrzeuge in Kilowatt (kW) angegeben. Sie ist in der Regel im Typenschein vermerkt.

Bei einem Motorrad ist die Berechnung am einfachsten. Pro ccm Hubraum und jährlicher Zahlung sind pro Monat 0,0275 Euro fällig. Bei allen anderen Fahrzeugen steigern sich die Kosten pro Kilowatt mit zunehmender Leistung. Die Staffelung pro Monat und jährlicher Zahlung ist wie folgt:

  • 0 Euro für die ersten 24 Kilowatt
  • 0,682 Euro die nächsten 66 Kilowatt
  • 0,726 Euro die nächsten 20 Kilowatt
  • 0,825 Euro für alle weiteren Kilowatt

Beispielgegenüberstellung zweier Fahrzeuge

VW Golf VII 1.0

  • 81 Kilowatt
  • 110 PS
  • Kosten pro Kilowatt gestaffelt:
    (24 x 0,00 Euro)
    + (57 x 0,62 Euro)
  • Jährliche Steuerlast: 424,08 Euro

BMW X3 xDrive 35d

  • 210 Kilowatt
  • 285 PS
  • Kosten pro Kilowatt gestaffelt:
    (24 x 0,00 Euro)
    + (66 x 0,62 Euro)
    + (20 x 0,66 Euro)
    + (100 x 0,75 Euro)
  • Jährliche Steuerlast: 1549,44 Euro

Sonderfall: besonders alte Fahrzeuge

Als historische Fahrzeuge gelten jene KFZ, die vor dem 1. Jänner 1987 erstmalig zugelassen wurden. Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer zahlst Du in diesen Fällen einen 20-prozentigen Aufschlag. Dies vermeidest Du durch den Einbau eines Katalysators.

4. Welche Steuern sind für Elektroautos fällig?

Ein grafisch dargestelltes Elektroauto fährt eine Treppe aus Münzstapeln hoch, die von der Hand eines Geschäftsmann gebaut werden

Beim Kauf und der Nutzung von Elektroautos erhältst Du einige steuerliche Entlastungen. Hierbei gilt es, zwischen Fahrzeugen mit reinen Elektromotoren und Fahrzeugen mit Hybridmotoren zu unterscheiden. Letztere besitzen sowohl einen Elektromotor als auch einen Verbrennungsmotor.

Reine Elektrofahrzeuge sind sowohl von der NoVA als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Sie unterliegen somit keiner der im ersten Punkt genannten Steuerlasten für KFZ.

Bei Fahrzeugen mit Hybridantrieb werden zur Berechnung der NoVA ebenfalls die Schadstoffwerte herangezogen. Diese liegen aber in der Regel deutlich unter jenen eines vergleichbaren Verbrennungsmotors. Die KFZ-Steuer berechnet sich nach dem Verbrennungsmotor und berücksichtigt nicht die Leistung des Elektromotors.

5. Fazit

Kraftfahrzeuge unterliegen einigen Steuern, die sich vor allem durch ihre Motorleistung und ihre Abgaswerte berechnen. Teurere und leistungsstärkere Fahrzeuge werden höher besteuert, steuerliche Vergünstigungen gibt es zum Beispiel für Elektroautos oder Autos mit Hybridantrieb.

Weitere Informationen zur NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer:
NoVA
Motorbezogene Versicherungssteuer