Die KFZ Begutachtungsplakette, umgangssprachlich Pickerl genannt, weist die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs aus. Diese Überprüfung nach § 57a ist einmal jährlich gesetzlich vorgeschrieben, das Pickerl wird anschließend gut sichtbar auf die Windschutzscheibe geklebt. Auf dem Pickerl sind das KFZ-Kennzeichen, die Plakettennummer sowie das Fälligkeitsdatum (Jahr und Monat) der nächsten vorgeschriebenen Überprüfung eingestanzt.
Was passiert, wenn ich den Überprüfungstermin übersehe und mit einer abgelaufenen Plakette unterwegs bin? Dafür gibt es, je nach Fahrzeugtyp, unterschiedliche Fristen, innerhalb derer die §57a-Überprüfung im gesetzlichen Rahmen nachzuholen ist.
Weißes oder grünes Pickerl? Die unterschiedlichen Farben der Plakette haben mit den Abgaswerten des Fahrzeugs zu tun. Das weiße Pickerl erhalten abgasarme KFZ (PKW, Kombis, Mopeds und Motorräder), Elektroautos sowie abgasarme Dieselfahrzeuge und LKW mit maximal 3,5 Tonnen. Das grüne Pickerl erhalten alle Fahrzeuge mit höheren Abgaswerten.
1. Die §57a-Überprüfung: Was beim Pickerl-Check passiert
Bei der §57a-Überprüfung wird das Fahrzeug gründlich durchgecheckt. Dabei werden alle mechanischen und elektrischen Komponenten auf ihre Funktionalität überprüft sowie Abgaswerte und Abnutzungserscheinungen einer Kontrolle unterzogen. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeug verkehrstüchtig ist und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht – beispielsweise durch defekte Bremsen oder einen lecken Öltank.
Konkret wird beim Pickerl-Check geprüft:
- Bremsanlage und Lenkung
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
- Fahrgestell und Karosserie
- Fenster, Spiegel und Beleuchtung
- elektrische Systeme
- vorgeschriebene Ausstattung (zum Beispiel Warndreieck, Erste-Hilfe-Koffer)
- Umweltverträglichkeit (zum Beispiel Abgaswerte, Filter)
So läuft die Pickerl Überprüfung ab
- 1. Terminvereinbarung: Als erstes vereinbarst Du einen Termin bei der nächstgelegenen Prüfstelle. Wer Mitglied in einem Automobilclub – zum Beispiel ÖAMTC oder ARBÖ – ist, vereinbart den Termin am einfachsten am Stützpunkt seiner Wahl.
- 2. Begutachtung: Zum vereinbarten Termin erfolgt die Begutachtung des Fahrzeugs durch geschultes Personal. Der KFZ-Inhaber erfährt, ob und welche Schäden vorliegen. Diese werden in einem Begutachtungsformblatt festgehalten und in vier Dringlichkeitskategorien unterteilt:
- L. M. („Leichter Mangel“): Der Mangel ist „so bald wie möglich“ zu beheben.
- S. M. („Schwerer Mangel“): Der Mangel ist „bei der nächsten Werkstätte“ zu beheben
- G. V. („Gefahr im Verzug“): Der Mangel ist umgehend zu beheben.
- V („Vorschriftsmangel“): Der Mangel verletzt die Vorschriften. Bis dieser behoben wurde, ist es untersagt, mit dem Fahrzeug zu fahren.
- 3. Prüfung bestanden: Sind keine oder nur leichte Mängel festzustellen, wird das Pickerl sofort ausgehändigt.
- 4. Prüfung nicht bestanden: Bei Gefahr im Verzug oder Vorschriftsmangel sind festgestellte Mängel sofort zu beheben. Für schwere Mängel ist ein Zeitraum von zwei Monaten für die Behebung der Mängel vorgesehen. Anschließend erfolgt eine erneute Überprüfung in der Prüfstelle.
Wie oft findet eine Pickerl Überprüfung statt?
Der Pickerl-Check folgt einer 3-2-1 Regelung: Neu zugelassene Fahrzeuge werden das erste Mal nach drei Jahren geprüft. Zwei Jahre nach dieser ersten §57a-Begutachtung erfolgt die nächste Prüfung. Ab dem fünften Jahr nach Erstzulassung findet die Überprüfung jährlich statt.
Erforderliche Dokumente für die Pickerl-Überprüfung
Zur §57a-Überprüfung sind einige Dokumente mitzubringen.
- Zulassungsschein für das KFZ
- Genehmigungspapiere oder Typenschein
- fahrtenbuchartige Aufzeichnungen der letzten zwei Jahre (nur bei historischen Fahrzeugen)
- gegebenenfalls Mitgliedskarte des Automobilclubs
2. Toleranzfristen: So lange ist das Pickerl-Überziehen erlaubt
Es ist gesetzliche Vorschrift, dass jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr unterwegs ist, regelmäßig auf seine Verkehrstüchtigkeit überprüft wird. Allerdings hat der Gesetzgeber Toleranzfristen festgelegt, innerhalb derer es möglich ist, eine überfällige Pickerl-Überprüfung nachzuholen. Achtung: Weil diese Fristen nur in Österreich gelten, vermeide es mit einem abgelaufenen Pickerl ins Ausland zu fahren.
Mit welcher Verspätung ist es möglich zur §57a-Überprüfung anzutreten? Das hängt vor allem vom Fahrzeugtyp ab. Innerhalb der Toleranzfristen holst Du eine fällige Überprüfung einfach nach. In Österreich gilt eine Toleranzfrist von vier Monaten nach Ablauf des Pickerls für privat genutzte:
- PKW
- Motorräder
- historische Fahrzeuge
- Anhänger bis 3,5 Tonnen
- Traktoren bis 40 km/h
Keine Toleranzfrist gilt für:
- Busse
- Taxis
- Krankenwägen beziehungsweise Rettungswägen
- Transporter
- LKW
Begutachtung vorziehen – ja, das geht: Auch eine verfrühte Prüfung ist möglich: Die Toleranzfrist beginnt einen Monat vor Fälligkeitstermin. Wenn Du im vorgeschriebenen Monat verhindert oder im Ausland bist beziehungsweise davor verreist, lohnt es sich, den Prüftermin vorzuziehen.
Wurden bei der Pickerl-Überprüfung schwere Mängel festgestellt, gibt es nur noch eine zweimonatige Toleranzfrist, um diese zu beheben. Danach ist es nicht mehr gestattet, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen.
Kein Weiterfahren bei „Gefahr im Verzug“! Wurde bei der §57a-Prüfung ein Mangel mit Schweregrad G. V. festgestellt, ist es Dir untersagt, weiter mit dem KFZ im Straßenverkehr zu fahren. Andernfalls hebt die Behörde unter Umständen die Zulassung sofort auf.
Pickerl Überziehungsfristen im Ausland
Eine Falle für österreichische Autofahrer im europäischen Ausland: In wenigen Ländern ist die Behörde so kulant wie in Österreich. Vor allem bei den häufigsten PKW-Reisezielen der Österreicher heißt es daher „aufgepasst“: In Deutschland, Italien, Ungarn oder Kroatien wird keine Pickerl Toleranzfrist gewährt! Umso wichtiger ist es also, eine fällige Überprüfung gegebenenfalls innerhalb der einmonatigen Toleranzfrist vorzuziehen.
3. Fazit: Pickerl überziehen ist möglich – in einem gewissen Rahmen
Die vorgeschriebene §57a-Überprüfung der KFZ-Begutachtungsplakette dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Es ist daher durchaus sinnvoll, den Prüftermin rechtzeitig zu vereinbaren und einzuhalten. Nichtsdestotrotz ermöglichen die Toleranzfristen in Österreich ein wenig Spielraum. Eine Prüfung ist ohne Einschränkungen einen Monat vor und bis zu vier Monate nach dem vorgeschriebenen Datum möglich. Dann bleibst Du aber besser im Inland: In europäischen Nachbarländern gelten die Fristen nämlich nicht.