Vor allem junge Menschen wünschen es sich, mobil und unabhängig zu sein. Für viele beginnt dieser Traum nach der bestandenen Prüfungsfahrt. Allerdings sorgt die Kombination aus jugendlicher Risikobereitschaft und der Unerfahrenheit am Steuer dafür, dass die Unfallquote in dieser Gruppe im Vergleich wesentlich höher ausfällt.
Aus dem Grund gibt es in Österreich einen Führerschein auf Probezeit. In dieser Bewährungsphase gelten strengere Regeln mit höheren Strafen. Das Ziel der Probezeit beim Führerschein besteht darin, Fahranfänger zum sicheren Lenken des Fahrzeugs zu motivieren.
1. Grundlageninfos zur Führerschein-Probezeit in Österreich
Die Führerschein-Probezeit ist im Führerscheingesetz (FSG) verankert. Jede Person, der erstmals eine Lenkberechtigung erteilt wird, erhält ihren Führerschein erst einmal auf Probe. Die einzige Ausnahme bilden die Klassen AM (Motorräder und Quads) und F (Arbeits- und Zugmaschinen).
Hier ist ein solcher Bewährungszeitraum nicht vorgesehen. Hast Du die Lenkberechtigung bis zum 30. Juni 2017 erhalten, beträgt die Probezeit für den Führerschein zwei Jahre. Wer erst nach dem 1. Juli 2017 in den Besitz eines Führerscheins gelangte, für den fällt die Probezeit mit drei Jahren etwas länger aus.
§4 FSG (1): "Lenkberechtigungen für alle Klassen mit Ausnahme der Klassen AM und F, die Personen erteilt werden, die vorher keine […] Lenkberechtigung für eine dieser Klassen besessen haben, unterliegen einer Probezeit von drei Jahren. Diese Probezeit ist in den Führerschein nicht einzutragen."
Der Beginn der Probezeit ist deckungsgleich mit der erstmaligen Erteilung der Lenkberechtigung. Hast Du also beispielsweise bereits vor einigen Jahren einen Motorrad-Führerschein erlangt, fällt die Probezeit bei einem weiteren Führerschein nicht erneut an. Wer dagegen vorher keine Lenkberechtigung oder eine der Klasse AM beziehungsweise F besessen hat, unterliegt der Probezeit. Eine Sondersituation besteht im Falle eines L17-Führerscheins. Hier dauert das Ende der Probezeit vom Führerschein bis zum 21. Geburtstag und fällt daher unter Umständen länger als drei Jahre aus.
Auch Besitzer einer ausländischen Lenkberechtigung sind unter Umständen von der Probezeit beim Führerschein in Österreich betroffen. Dies gilt für all diejenigen, die ihren Wohnsitz innerhalb von drei Jahren nach der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis nach Österreich verlegen.
2. In welchen Fällen wird die Probezeit verlängert?
Die Besonderheit der Probezeit zeigt sich vor allem im Umgang mit Vergehen. Innerhalb dieser Zeitspanne bestraft der Gesetzgeber schwere Verkehrsverstöße nicht nur mit den üblichen Sanktionen wie etwa einem Bußgeld. Zusätzlich gibt es stets zwei Konsequenzen:
- Anordnung einer Nachschulung
- Probezeitverlängerung für den Führerschein
Eine Nachschulung zieht immer auch eine Verlängerung Deiner Probezeit nach sich. Wenn Du einen schweren Verstoß begehst, verlängert sich in Österreich die Probezeit vom Führerschein um ein Jahr. Der Anordnung zur Nachschulung ist innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten nachzukommen. Andernfalls droht der Einzug des Führerscheins. Die verkehrspsychologischen Kurse bestehen aus mehreren Sitzungen und werden von anerkannten Institutionen wie dem Kuratorium für Verkehrssicherheit durchgeführt. Welchen Umfang eine Nachschulung umfasst, zeigt folgende Übersicht:
Art der Nachschulung | Dauer und Unterrichtseinheiten (UE) | |
---|---|---|
erstmaliger Besuch | wiederholter Besuch | |
Alkoholauffällige Fahrer | 4 Sitzungen (insgesamt 15 UE) | 5 Sitzungen ( insgesamt 18 UE) |
Verkehrsauffällige Fahrer | 4 Sitzungen (gesamt 12 UE) + Fahrprobe (3 UE) | 5 Sitzungen (gesamt 15 UE) + Fahrprobe (3 UE) |
Sonstige Problematiken (etwa Sucht oder Arzneimittel) | 4 Sitzungen (insgesamt 15 UE) | 5 Sitzungen (insgesamt 18 UE) |
Alkoholauffällige Fahrer
- erstmaliger Besuch: 4 Sitzungen (insgesamt 15 Unterrichtseinheiten)
- wiederholter Besuch: 5 Sitzungen ( insgesamt 18 Unterrichtseinheiten)
Verkehrsauffällige Fahrer
- erstmaliger Besuch: 4 Sitzungen (gesamt 12 Unterrichtseinheiten) + Fahrprobe (3 Unterrichtseinheiten)
- wiederholter Besuch: 5 Sitzungen (gesamt 15 Unterrichtseinheiten) + Fahrprobe (3 Unterrichtseinheiten)
Sonstige Problematiken (etwa Sucht oder Arzneimittel)
- erstmaliger Besuch: 4 Sitzungen (insgesamt 15 Unterrichtseinheiten)
- wiederholter Besuch: 5 Sitzungen (insgesamt 18 Unterrichtseinheiten)
Die Kosten für den Kurs sind ebenso wie die eigentliche Sanktion durch den Besitzer des Probeführerscheins zu entrichten. Kommt es zu drei Verlängerungen des Probezeitraums und passiert innerhalb dieser ein weiterer schwerer Verstoß, wird ein amtsärztliches Gutachten inklusive einer verkehrspsychologischen Untersuchung angeordnet. Damit prüft der Gesetzgeber im gegebenen Fall Deine gesundheitliche Eignung für den Führerschein.
3. Welche Vergehen stellen einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß dar?
Auch bei einem groben Verstoß ist es nicht automatisch so, dass Du während der Probezeit in Österreich Deinen Führerschein verlierst. Dies hängt von der Schwere des Deliktes ab. Insbesondere in zwei Bereichen lassen sich Unterschiede zur Fahrerlaubnis ohne Probezeit herausstellen. Innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erhalt der Lenkberechtigung ist das Fahrzeug stets nüchtern zu führen. Hier ist bereits bei 0,1 Promille eine Nachschulung Pflicht. Die Geldstrafen und eventuellen Fahrverbote fallen jedoch unabhängig von der Probezeit bei jedem Führerschein gleich aus.
Überhöhtes Tempo stellt ebenfalls einen häufigen Verstoß dar. Für Fahranfänger gilt: Begehst Du während Deiner Führerschein-Probezeit eine Geschwindigkeitsübertretung in Österreich, ist mit Konsequenzen zu rechnen. 20 km/h zu schnell innerhalb eines Ortsgebiets oder mehr als 40 km/h zu viel auf Freilandstraßen und Autobahnen zählt bereits als schwerer Verkehrsverstoß. Auch hier hat die Probezeit keinen Einfluss auf die Bußgeldhöhe. Bedenke jedoch, dass in diesem Fall noch die Kosten für die Nachschulung (400 bis 500 Euro) hinzukommen. Als weitere schwerwiegende Verstöße gelten unter anderem:
- Fahrerflucht
- Nichtbefolgen von Überholverboten
- Überholen unter gefährlichen Umständen
- Vorrangverletzung
- Überfahren einer roten Ampel
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung beim Lenken eines Fahrzeugs
- Falsches Befahren einer Einbahnstraße
- Handynutzung während der Fahrt
- Geisterfahrt
Durch die Anordnung einer Nachschulung fällt Deine Probezeit ein Jahr länger aus. Dies gilt auch dann, wenn die Probezeit mittlerweile bereits abgeschlossen ist. In einer solchen Situation wird im Führerschein der Neubeginn einer einjährigen Bewährungsphase vermerkt.
4. Fazit: Wer vorsichtig fährt, beendet schneller die Probezeit
Mit der Probezeit beim Führerschein zielt der Gesetzgeber darauf ab, unerfahrene Lenkberechtigte zu einer sicheren Fahrweise zu bewegen. Aus diesem Grund gilt die Probezeit für alle Fahranfänger. Ausnahmen bilden lediglich die Klassen AM und F. Da sehr häufig junge Verkehrsteilnehmer Unfälle verursachen, wurde die Dauer der Probezeit im Jahr 2017 auf drei Jahre angehoben.
Innerhalb der Probezeit führen schwere Verkehrsdelikte – abgesehen von den gewöhnlichen Strafen – zu einer Verlängerung der Probezeit und der Verpflichtung zu einer teuren Nachschulung. Um Bußgelder, bewusstseinsbildende Maßnahmen sowie den letztendlichen Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern, gilt es, sich stets an die Straßenverkehrsordnung zu halten.