Niemand wünscht sich einen Unfall. Trotzdem passieren Unfälle auf Österreichs Straßen täglich. Abhängig von der Schwere des Unfalls kostet ein Unfall Geld und betrifft die Gesundheit. Verantwortliche Autofahrer wissen deswegen, was bei Unfällen zu tun ist und wie mit dem Zwischenfall am besten umzugehen ist.
Unser Artikel erklärt Dir Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn Du in einen Unfall verwickelt wirst. So fährst Du mit dem Wissen, wie man auf Ausnahmesituationen im Verkehr richtig reagiert.
1. Arten von Unfällen
Es gibt viele allgemein gültige Regeln für Unfälle. Trotzdem ist es wichtig, zu wissen, um welche Art Unfall es sich handelt. Diese Unterschiede zu kennen ist für rechtliche Belange und für das Verhalten an der Unfallstelle essentiell. Ein platter Reifen erfordert schließlich nicht das gleiche Verhalten wie ein frontaler Aufprall mit Personenschaden.
Die Panne
Ein Problem mit dem eigenen Fahrzeug verhindert die Weiterfahrt. Bei einer Panne sind andere Verkehrsteilnehmer unbeteiligt. Das erforderliche Verhalten ist einfach und linear. Während Pannen ärgerlich sind, stellen sie nur in seltenen Fällen eine ernste Gefahr dar.
Unfall mit Sachschaden
Wer an Unfälle denkt, denkt unweigerlich an eine von zwei Situationen: Das Abkommen von der Fahrbahn oder die Kollision zweier Fahrzeuge. Besteht „nur“ ein Sachschaden, so schaltest Du am besten die Versicherung ein. Je nach Schwere des Unfalls muss z.T. auch ein Abschleppdienst gerufen werden. Das empfohlene Verhalten variiert also.
Unfall mit Personenschaden
Sobald ein Unfall Personenschäden nach sich zieht, verkompliziert sich die Situation. Erste Hilfe und Rettungsversuche habe hier Priorität.
2. Die richtige Vorsorge
Leider kann jeden Autofahrer ein Unfall ereilen, auch ohne eigene Schuld. Wappne Dich also unabhängig von Deinen Fahrfähigkeiten für Unfälle. Am wichtigsten sind dabei der Besitz eines Erste-Hilfe Koffers, Warnwesten und Pannendreiecks. Frische außerdem Deinen Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig auf.
Auch ein defensiver Fahrstil und das Vermeiden hoher Geschwindigkeiten helfen dabei, Unfällen vorzubeugen oder sie weniger gefährlich zu machen. Schließlich ist ein Aufprall mit 90 km/h weitaus weniger verheerend als ein Zusammenstoß bei 200 km/h.
3. Was zuerst zu tun ist
Das erste Gebot heißt: Ruhe bewahren! Unfälle sind Ausnahmesituationen, die schnelle Entscheidungen erfordern. Panik, Wut oder Angst verschlechtern Dein Entscheidungsvermögen, was im schlimmsten Fall tödliche Konsequenzen hat.
Als nächstes hältst Du Dein Fahrzeug an - wenn der Unfall Dein Auto nicht abrupt gestoppt hat. Weiterfahren nach einem Unfall kostet:
Als Fahrzeuglenker nach einem Unfall weiterzufahren, stellt den Tatbestand der Fahrerflucht dar, was je nach Schwere des Unfalls ein Bußgeld von 36€ bis 2180€ kostet.
Sind alle involvierten Fahrzeuge gestoppt, gilt es, die Unfallstelle abzusichern. Dies warnt andere Verkehrsteilnehmer und schützt die Involvierten vor weiteren Schäden. Eine Unfallstelle gilt dann als abgesichert, wenn die folgenden drei Kriterien erfüllt sind:
- Die Warnblinkanlagen der Autos sind eingeschaltet.
- Der Lenker trägt eine Warnweste. Während nur der Fahrer gesetzlich zur Warnweste verpflichtet ist, empfiehlt der ÖAMTC, für alle Insassen eine Warnweste mitzuführen.
- Ein Pannendreieck ist gesetzkonform aufgestellt. Das Gesetz verpflichtet Dich dazu, ein Pannendreieck aufzustellen, wenn Dein Fahrzeug/die Fahrzeuge in schwer einsehbaren Stellen stehen oder schlechte Sichtverhältnisse herrschen. Der Gesetzgeber definiert keine klare Entfernung. Das Dreieck sollte aber so weit von der Unfallstelle entfernt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer reagieren und ausweichen können. Der ÖAMTC rät, das Warndreieck auch ohne Verpflichtung zu nutzen.
4. Verletzte versorgen
Bei Unfällen mit Personenschäden leistest Du Erste Hilfe, sobald die Unfallstelle abgesichert ist. Unterschiedliche Situationen erfordern unterschiedliche Maßnahmen. Vom Pflaster am Finger zur Herzdruckmassage ist hier alles möglich.
Deswegen empfiehlt es sich, Erste-Hilfe Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Die sogenannte „Erste-Hilfe-Karte“ des Arbeiter-Samariter-Bundes und des ÖAMTC zeigt auf einen Blick, was bei welcher Verletzung zu tun ist. Den kostenlosen Download zum Ausdrucken findest Du hier.
Wer Verletzte nicht versorgt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar. Die Höchststrafe hierfür ist ein Jahr Gefängnis.
Sobald die Verletzten versorgt sind (oder währenddessen), setzt einer der Beteiligten einen Notruf ab. Dafür eignen sich Mobiltelefone oder nahegelegene Notrufsäulen. Nachdem die 144 gewählt ist, beruhigt sich die Situation im Normalfall.
5. Wann kommt die Polizeit – wann nicht?
Um festzulegen, ob die Exekutive verständigt werden muss, unterscheidet das Gesetz zwischen drei Fällen:
- Unfall mit Personenschaden: Du bist verpflichtet, bei Unfällen mit Personenschäden Rettungsdienste und Polizei zu verständigen.
- Unfall mit Sachschäden an Fahrzeugen: Sind die Schäden auf Privateigentum beschränkt, so haben die Unfallgegner die Wahl: Die Polizei kann verständigt werden, ein einfacher Austausch persönlicher Daten und Versicherungsnummern genügt aber.
- Sachschaden am Eigentum Dritter: Kommen Straßenschilder, Ampeln, Zäune, geparkte Fahrzeuge oder anderes Eigentum zu Schaden kommen, verpflichtet das zum Einschalten der Exekutive.
Beim Anfahren geparkter Fahrzeuge muss die Polizei verständigt werden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe stellt den Tatbestand der Fahrerflucht dar.
6. Datenaustausch und andere Dokumente
Wenn ein Notruf abgesetzt ist und die Personenschäden versorgt sind, hat sich die Situation meist vorerst beruhigt. Nun ist Zeit, um die Formalitäten zu klären. Zu den wichtigsten Informationen zählen die persönlichen Daten des anderen Fahrers. Lass Dir in jedem Fall die wichtigsten Angaben geben: Name, Adresse, Versicherungsnummer. Diese Daten sind notwendig, um sicherzustellen, dass der Schuldige oder seine Versicherung für die Schäden aufkommt. Für schnellere Kommunikation zahlt es sich auch aus, Email-Adressen und Telefonnummern auszutauschen.
Bei einfachen Auffahrunfällen mit kleinen Schäden reicht der Austausch wichtiger Daten oft aus. Der sogenannte Europäische Unfallbericht ist ein gemeingültiges Dokument, das in keinem Auto fehlen darf. Dieses Formular minimiert bürokratischen Aufwand und hilft dabei, alle wichtigen Fakten zu erfassen.
Größere Schäden oder aufgebrachte Unfallgegner rechtfertigen eine Beweisaufnahme. Hierbei ist es sinnvoll, verschiedene Dinge zu fotografieren oder anderweitig festzuhalten. Dazu zählen zum Beispiel:
- Kennzeichen
- Bremsspuren
- Schäden an Fahrzeugen oder anderen Gegenständen
- Daten eventueller Zeugen
Fange niemals an, Fotos, Videos oder Stimmen aufzunehmen, bevor die Unfallstelle abgesichert und Verletzte versorgt sind.
7. Nicht beteiligt? Was zu tun ist
Direkte Beteiligung an Unfällen ist nie wünschenswert. Glücklicherweise bleiben die meisten Autofahrer von Unfällen verschont. Doch auch als im ersten Schritt Unbeteiligter, sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten.
Im Stau gilt es, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei fahren alle Autos an den Fahrbahnrand, um eine Gasse für Krankenwagen, Notärzte, Polizeifahrzeuge oder Feuerwehrwagen zu bieten. Die Rettungsgasse ermöglicht es Rettern, den Unfall schnellstmöglich zu versorgen. Im Ernstfall rettet sie Leben.
Unfälle ziehen Aufmerksamkeit auf sich. Doch widerstehe der Versuchung, einen Blick erhaschen zu wollen. Damit gefährdest Du die Rettungsvorgänge und lenkst Dich selbst vom Verkehr ab.
8. Fazit: Unfälle sind mit der richtigen Vorbereitung zu bewältigen
Kein Autofahrer wünscht sich einen Unfall. Und doch sind es erst diese unwahrscheinlichen Grenzmomente, die die Verantwortlichkeit eines Autofahrers wirklich testen. Denn nach einem Unfall sind viele verwirrt, geschockt und stehen unter dem Einfluss von Adrenalin.
Wie Du in diesem Artikel gelernt hast, bekommst Du die Situation mit einigen Vorkehrungen unter Kontrolle. Das wirkt sich nicht nur auf Dich aus: Auch alle anderen Beteiligten profitieren davon, wenn Du vorbereitet bist und die Situation ruhig und Schritt für Schritt löst.