Obwohl sich die Technik stetig verbessert, stoßen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren immer noch zahlreiche Schadstoffe aus. Dies gefährdet die Gesundheit und trägt zum Klimawandel bei. Verwendet ein Auto mit Elektroantrieb Strom aus regenerativen Energiequellen, fährt es schadstofffrei.
Allerdings sind E-Autos immer noch wesentlich teurer als herkömmliche Modelle. Um den Durchbruch der Technologie auch weiterhin voranzutreiben, hat Österreich sein Förderprogramm für E-Mobilität bis Ende 2020 ausgeweitet. Demzufolge erhalten Käufer eines neuen Elektro-Fahrzeugs weiterhin eine Umweltprämie.
1. Was hat sich im Vergleich zum ersten Förderpaket geändert?
Die Förderung der Elektromobilität ist eine wesentliche Umsetzungsmaßnahme, die im Rahmen der Klima- und Energiestrategie #mission2030 erfolgt. Bisher war das E-Mobilitätspaket ein Erfolg. In der ersten Förderperiode (2017/2018) wurden etwa 14.300 Anträge für Elektroautos und -zweiräder eingereicht. Die österreichische Regierung betrachtet E-Mobilität als wichtigen Faktor beim Klimaschutz. Daher wurde für die Jahre 2019 und 2020 erneut eine Umweltprämie in Österreich aufgelegt. Im Vergleich zum ersten Förderpaket gibt es einige Änderungen.
Privatpersonen
- Erstmaliger Zusatzbonus in Höhe von 400 Euro für Wallboxen (Heimladestationen) oder intelligente Ladekabel
- Erstmalige Förderung von (E-)Lastkrafträdern
- Fördersumme für Elektroautos sinkt von 4.000 Euro auf 3.000 Euro
Betriebe, öffentliche Gebietskörperschaften und Vereine
- Umweltprämie für neue Fahrzeugkategorien im Bereich E-Nutzfahrzeuge inklusive Ladeinfrastruktur
- Neue Förderungsmöglichkeiten für E-Busse und entsprechende Ladeinfrastruktur
- Einführung einer Angemessenheitsgrenze
Der Anteil der Wirtschaftspartner wird zusätzlich zu den sowie schon vorhandenen Rabatten gewährt. Nutzt du gleichzeitig eine Diesel-Umweltprämie – beispielsweise eine Audi-Umweltprämie – in Österreich, so profitierst du beim Kauf eines Elektroautos gleich doppelt.
Aktuelle Förderangebote für Privatpersonen
Im Moment erhalten Privatpersonen beim Kauf eines E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) 3.000 Euro je Fahrzeug als Umweltprämie. Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX und REEV) werden dagegen mit 1.500 Euro pro Fahrzeug unterstützt. Eine Ausnahme bilden Modelle mit Dieselmotor. Weitere Voraussetzungen stellen der maximale Brutto-Listenpreis von 50.000 Euro und die vollelektrische Mindestreichweite von 50 Kilometern dar. Erfolgt nach dem Autokauf die Installation einer Wallbox, lässt sich diese im Falle eines Mehrparteienhauses mit 600 Euro fördern.
Kaufst du ein E-Motorrad (Elektroantrieb Klasse L3e), liegt der Förderbetrag bei 1.000 Euro. Entscheidest du dich dagegen für ein E-Moped (Elektroantrieb Klasse L1e), beträgt die Umweltprämie in Österreich 750 Euro. Neu dazugekommen ist die Kategorie der Elektro-Lastenräder mit einem Ladegewicht von mehr als 80 Kilogramm. Hier erhältst du für jedes gekaufte Fahrzeug eine Förderung von 400 Euro.
Die wichtigsten Förderangebote für Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften
Für Unternehmen bestehen mehr Möglichkeiten als für Privatpersonen, um von dem Förderpaket zu profitieren. Betriebe werden wie auch Private bei der Anschaffung neuer Elektroautos mit 3.000 Euro pro Fahrzeug unterstützt. Neben der E-Auto-Umweltprämie gibt es jedoch auch Förderungen für leichte E-Nutzfahrzeuge, E-Kleinbusse und -Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder sowie E-Nutzfahrzeuge und E-Busse. Wie hoch verschiedene Förderangebote im Einzelnen ausfallen, zeigt die nachfolgende Aufstellung:
Förderungen
- E-PKW (maximal 2 Tonnen Gesamtgewicht) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV): 3.000 Euro
- Leichtes E-Nutzfahrzeug (über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht): 10.000 Euro
- E-Kleinbus (Klasse M2): 20.000 Euro
- E-Leichtfahrzeug (Klasse L2e, L5e, L6e, L7e): 1.000 Euro
- E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb (Klasse L3e): 1.000 Euro
- E-Nutzfahrzeug (Klasse N2): 20.000 Euro
- E-Bus (Klasse M3 mit bis zu 39 zugelassenen Personen inklusive Fahrer): 40.000 Euro
Fahrzeugtyp | Fördersumme |
---|---|
E-PKW (maximal 2 Tonnen Gesamtgewicht) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) | 3.000 Euro |
Leichtes E-Nutzfahrzeug (über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht) | 10.000 Euro |
E-Kleinbus (Klasse M2) | 20.000 Euro |
E-Leichtfahrzeug (Klasse L2e, L5e, L6e, L7e) | 1.000 Euro |
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb (Klasse L3e) | 1.000 Euro |
E-Nutzfahrzeug (Klasse N2) | 20.000 Euro |
E-Bus (Klasse M3 mit bis zu 39 zugelassenen Personen inklusive Fahrer) | 40.000 Euro |
Allerdings gibt es hier gewisse Einschränkungen. Ein E-PKW mit maximal 2 Tonnen Gesamtgewicht erhält nur dann eine Prämie, wenn der Brutto-Listenpreis unter 60.000 Euro liegt. Eine komplette Übersicht aller Förderangebote und -bedingungen findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
2. Welche Regelungen sind zu beachten, um eine Umweltprämie zu erhalten?
Eine wichtige Grundvoraussetzung für alle Angebote ist, dass der genutzte Strom beziehungsweise Wasserstoff komplett aus erneuerbaren Energieträgern stammt. Zudem ist eine Förderung nur möglich, wenn sich die rein elektrische Reichweite auf mindestens 50 Kilometer beläuft. Das Förderangebot bezieht sich zudem nur auf Elektroautos, die unter einem Brutto-Listenpreis von 50.000 Euro (Privatpersonen) beziehungsweise 60.000 Euro (Betriebe) liegen. Beachte darüber hinaus, dass der vom Fahrzeughändler gezahlte Anteil als E-Mobilitätsbonus auf der Rechnung vermerkt ist.
3. Wie funktioniert die Antragstellung?
Das Einreichen von Anträgen ist ab dem 1. März 2019 möglich. Als Abwicklungsstelle fungiert die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Die Online-Registrierung sowie die Abgabe von Anträgen erfolgt auf dem Webportal www.umweltfoerderung.at. Vor der Registrierung informierst du dich über dein Wunschfahrzeug und dessen erforderliche Lieferzeit. Anschließend prüfst du über den Händler das vorhandene Förderbudget. Ist eine Lieferung des Autos innerhalb von 24 Wochen gesichert, beginnst du mit dem Förderverfahren. Dieses gestaltet sich wie folgt:
- Registrierung deines Fahrzeugs
- Antragstellung über die Online-Plattform
- Auszahlung üblicherweise innerhalb von acht Wochen
Um einen Antrag zu stellen, benötigst Du neben dem vollständig ausgefüllten Formular „Förderungsabrechnung“ und der Rechnung über den Fahrzeugkauf weitere Dokumente. Erforderlich sind außerdem
- die Zulassungsbescheinigung Teil I und II,
- gegebenenfalls ein Leasingvertrag und ein Nachweis über die ausschließliche Verwendung von erneuerbaren Energieträgern.
- Wird eine Wallbox installiert, ist die Rechnung und Bestätigung des ausführenden Handwerkers beizufügen.
- Schaffst du ein intelligentes Ladekabel an, bist du zur Vorlage der Rechnung verpflichtet.
Gegebenenfalls die Landesförderung und Herstellerrabatte nutzen
In Niederösterreich gibt es eine zusätzliche Förderung für den Kauf reiner Elektro-Autos. Das Bundesland stellt dir immerhin 1.000 Euro extra bereit. Wer gleichzeitig eine Wallbox kauft und installieren lässt, erhält sogar 1.800 Euro als Umweltprämie.
Die Steiermark unterstützt die Anschaffung von reinen Elektro-PKW und Fahrzeugen mit Brennstoffzelle. Auch hier liegt die Förderungshöhe bei 1.000 Euro. Die gleichzeitige Installation einer Ladestation ist ebenfalls förderungsfähig. Hier beträgt die Prämie 1.200 Euro.
Ob Ford-Umweltprämie in Österreich, Hyundai-Umweltprämie in Österreich oder Opel-Umweltprämie in Österreich: Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich noch nicht mit Gewissheit sagen, ob die Hersteller ihre Diesel-Umweltprämie auch in Österreich anbieten werden. Anders als in Deutschland stehen hierzulande schließlich keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Raum. Da der Automobilmarkt recht hart umkämpft ist, sind Preisminderungen bei einem Neuwagenkauf sowie Prämien für das Altfahrzeug selten.
4. Welche PKW sind förderfähig?
Für das aktuelle Förderpaket wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine aktualisierte Liste mit förderfähigen Fahrzeugen herausgegeben. Allerdings bietet auch die Liste aus den Jahren 2017 und 2018 eine gute erste Orientierung. Die Liste findest du auf der Webseite der Abwicklungsstelle. Allgemein haben Privatleute die Möglichkeit, durch die Anschaffung der folgenden Fahrzeugtypen eine Förderung zu erhalten:
Förderungen
- Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV): battery electric vehicle
- Fahrzeuge mit Brennstoffzelle (FCEV): fuel cell electric vehicle
- Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV): plug-in hybrid electric vehicle
- Range Extender und Reichweitenverlängerer (REEV, REX): range extended electric vehicle, range extender
- E-Mopeds (Klasse L1e)
- E-Motorräder (Klasse L3e)
- (E-)Lastenräder
Fahrzeugtyp | Abkürzung | Bedeutung |
---|---|---|
Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb | BEV | battery electric vehicle |
Fahrzeuge mit Brennstoffzelle | FCEV | fuel cell electric vehicle |
Plug-in-Hybridfahrzeuge | PHEV | plug-in hybrid electric vehicle |
Range Extender und Reichweitenverlängerer | REEV, REX | range extended electric vehicle, range extender |
E-Mopeds | L1e | |
E-Motorräder | L3e | |
(E-)Lastenräder |
5. Fazit: E-Mobilität dank Umweltprämie weiterhin auf dem Vormarsch
Nach Ablauf der ersten Förderphase setzt Österreich weiterhin auf E-Mobilität und beschloss eine Verlängerung des Programms. Für die Käufer eines Elektroautos besteht noch bis Ende 2020 die Gelegenheit, sich eine Umweltprämie in Österreich zu sichern. Seit 2019 werden Heimstationen zudem mit einem Zusatzbonus gefördert. Auch für (E-)Lastkrafträder bekommst du nun eine Prämie. Unternehmen haben ebenso zahlreiche neue Möglichkeiten. Beim Einreichen eines Antrages gilt es, alle Voraussetzungen für die Förderung – etwa den maximalen Listenpreis und die elektrische Reichweite – zu beachten.