1. Die Kosten für den Führerschein und mögliche Ausbildungsarten
Die Kosten für den Führerschein schwanken nicht nur in Abhängigkeit von der Fahrzeugklasse, sondern ebenso nach Fahrschule, Art der Ausbildung und der Zeit, in der Sie die Fahrausbildung absolvieren. Vergleichen Sie die Preise innerhalb Österreichs, werden Sie große Unterschiede feststellen. Während Sie in Wien durchschnittlich zwischen 1.200 und 1.500 Euro veranschlagen müssen, sind es im Vorarlberg 1.500 bis 1.750 Euro. Das Burgenland, Salzburg, Kärnten und Niederösterreich bewegen sich im Mittelfeld, wohingegen der Führerschein in der Steiermark am günstigsten ist.
In Österreich haben Sie die Möglichkeit, den Führerschein in Voll- oder Dualer Ausbildung zu absolvieren. In der Vollausbildung legen Sie all Ihre Fahrstunden bei der Fahrschule ab. Dabei belaufen sich die Kosten pro Fahrstunde auf 50 bis 60 Euro. In der Dualen Ausbildung leisten Sie nur die Mindestanzahl an Fahrstunden bei der Fahrschule selbst ab und treten die restlichen Fahreinheiten in privaten Übungsfahrten an.
Die Kosten und der Aufwand, um eine Führerscheinausbildung zu absolvieren, sind teilweise sehr unübersichtlich. Die Gebühren und Anforderungen schwanken regional. Auch in dieser Auflistung gibt es große Preisdifferenzen. Nur wenn Sie einen genauen Überblick über die zu erwartenden Kosten haben, erkennen Sie wirklich Sparpakete.
Zeitraum | Leistung | Kosten in Euro |
---|---|---|
vor Ausbildungsbeginn | gültiger Lichtbildausweis | / |
für Brillen-/ Kontaktlinsenträger: Attest vom Augenarzt | / | |
ärztliches Gutachten | 35 | |
Prüfung des Führerscheinantrags | 40-50 | |
1. Ausbildungsphase | Lernunterlagen | 27-69 |
Theorie 32 Unterrichtseinheiten | je 50-60 | |
Praxis 13 Fahrstunden | je 50-60 | |
Antrag L-Übungsfahrten | 42-49 | |
Antrag L17-Übungsfahrten | 35 | |
Erste-Hilfe-Kurs | 20-55 | |
Führerscheinfoto | 10-15 | |
Prüfung | Behördengebühr Theorie | 20 |
Prüfungsgebühren Theorie Fahrschule | 50 | |
Behördengebühren Praxis | 90 | |
Prüfungsgebühren Praxis Fahrschule | 100 | |
Ausstellungsgebühr | 60-50 | |
2. Ausbildungsphase | 1. Perfektionsfahrt | 80-120 |
Fahrsicherheitstraining | 190-210 | |
2. Perfektionsfahrt | 80-120 |
vor Ausbildungsbeginn
- gültiger Lichtbildausweis: /
- für Brillen-/ Kontaktlinsenträger: Attest vom Augenarzt: /
- ärztliches Gutachten: 35 €
- Prüfung des Führerscheinantrags: 40-50 €
1. Ausbildungsphase
- Lernunterlagen: 27-69 €
- Theorie 32 Unterrichtseinheiten: je 50-60 €
- Praxis 13 Fahrstunden: je 50-60 €
- Antrag L-Übungsfahrten: 42-49 €
- Antrag L17-Übungsfahrten: 35 €
- Erste-Hilfe-Kurs: 20-55 €
- Führerscheinfoto: 10-15 €
Prüfung
- Behördengebühr Theorie: 20 €
- Prüfungsgebühren Theorie Fahrschule: 50 €
- Behördengebühren Praxis: 90 €
- Prüfungsgebühren Praxis Fahrschule: 100 €
- Ausstellungsgebühr: 60-50 €
2. Ausbildungsphase
- 1. Perfektionsfahrt: 80-120 €
- Fahrsicherheitstraining: 190-210 €
- 2. Perfektionsfahrt: 80-120 €
Achten Sie genau auf die Leistungen, die die Gesamtpakete von Fahrschulen beinhalten, um überraschende Zusatzkosten zu vermeiden.
2. Voraussetzungen für die Führerscheinausbildung
Für den Erwerb eines Führerscheins ist zuerst ein gewisses Mindestalter zu erreichen, das sich je nach Art der Lenkberechtigungt unterscheidet. Ab 15 Jahren ist es mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten gestattet, einen „Mopedführerschein“ zu beginnen. Ab 16,5 Jahren ist die sogenannte L-17-Ausbildung für einen Autoführerschein möglich. Sonstige Führerscheine gelten ab 18 Jahren. Immer ein halbes Jahr vor der Mindestaltersgrenze können Sie mit der jeweiligen Führerscheinausbildung beginnen.
Neben dem erreichten Mindestalter müssen Sie zu Ausbildungsbeginn ein ärztliches Gutachten vorweisen. Dies ist nötig, um Ihre Fahrtüchtigkeit zu belegen. Je nach Führerscheinklasse kommen dafür unterschiedliche Kosten auf Sie zu. Für einen B-Führerschein belaufen sich die Gebühren auf 35 Euro.
Für die Untersuchung benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis und im Falle einer Sehschwäche ein Attest Ihres Augenarztes, das belegt, dass Ihre Brille Ihren Dioptrien-Werten entspricht. Dabei sollten Sie beachten: Nur ein Arzt, der Sie in den letzten fünf Jahren nicht behandelt hat, ist dazu berechtigt eine Führerscheinuntersuchung durchzuführen. Dies schließt Ihren Hausarzt daher aus.
3. Der generelle Ablauf einer Fahrschule: 1. Ausbildungsphase
Für das Absolvieren der Führerscheinausbildung ist der Besuch einer Fahrschule nötig, die Sie meist in der zuständigen Führerscheinbehörde anmeldet. In der Fahrschule lernen Sie theoretisches Wissen und erwerben praktische Erfahrungen in den Fahrstunden. Zusätzlich müssen Sie sich darum kümmern, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. In Österreich gliedert sich die Fahrausbildung in zwei Ausbildungsphasen.
Die erste Ausbildungsphase umfasst die “klassische” Theorie und Praxis. Der Theorieteil umfasst circa 26 Unterrichtseinheiten (UE) über das Fahren und den Straßenverkehr im Allgemeinen und weitere sechs UE, die speziell auf Ihre Führerscheinklasse zugeschnitten sind. Insgesamt sind 32 UE zu besuchen, wobei die Verteilung je nach Fahrschule abweicht. Im Praxisteil sind mindestens 13 Fahrstunden vorgesehen. Die Fahrstunden gliedern sich in Vor-, Grund- und Hauptschulung, wobei letztere in der Fahrschule oder privat als Übungsfahrten abgelegt werden.
Nachdem Sie die geforderten Stunden absolviert haben, stehen zwei Abschlussprüfungen an: eine Prüfung für die Theorie und eine für die Praxis. Beim Bestehen der Prüfungen wird Ihnen ein vorläufiger Führerschein ausgestellt und ein Kostenblatt überreicht. Binnen vier Wochen müssen Sie die angegebenen Kosten bezahlen, dann erhalten Sie den Scheckkartenführerschein.
4. Der generelle Ablauf einer Fahrschule: 2. Ausbildungsphase
Während in anderen Ländern mit der ersten Ausbildungsphase der Führerschein bestanden und gültig ist, folgt in Österreich eine 2. Ausbildungsphase. Es handelt sich um eine Mehrphasenausbildung, die erst nach dem Erfüllen der zweiten Phase wirklich abgeschlossen ist. Im schlimmsten Fall wird Ihnen ansonsten der Führerschein wieder entzogen.
Hierfür absolvieren Sie zwei sogenannte Perfektionsfahrten, die Sie in Ihrer Fahrschule ablegen. Die erste findet zwei bis vier Monate nach Ihren bestandenen Prüfungen statt und umfasst eine Fahrt mit anschließendem Gespräch. Die zweite Fahrt führen Sie nach drei bis sechs Monaten nach der ersten Perfektionsfahrt durch. In diesem Zeitraum ist vorgesehen, dass Sie zusätzlich ein eintägiges Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch besuchen.
5. L-Übungsfahrten
In Österreich haben Sie den Vorteil, dass Sie private kostenfreie Übungsfahrten zusätzlich zu den Fahrstunden der Fahrschule unternehmen dürfen. Dies ist eine sehr gute Möglichkeit Geld zu sparen. Einige Dinge sind jedoch in Bezug auf die Begleitperson zu beachten:
- Sie steht im nahen Verhältnis zum Fahrschüler.
- Sie besitzt seit mindestens sieben Jahren einen Führerschein.
- Sie weist nach, in den letzten drei Jahren keine schwerwiegenden Verkehrsübertretungen begangen zu haben.
- Sie verlangt kein Entgelt für die Übungsfahrten.
- Sie kann vom Beifahrersitz ohne Probleme an Zündschloss und Handbremse gelangen.
- Sie hat das L-Schild sichtbar vorne und hinten am Übungsfahrzeug befestigt.
- Sie schreibt ein Fahrtenprotokoll, welches ordentlich und wahrheitsgemäß geführt ist.
Für die Begleitperson bedeutet diese Führerscheinausbildung einen großen zeitlichen Aufwand. Neben einer Einweisung und einer Begleitfahrt mit dem Fahrlehrer verpflichtet sich die Begleitperson, mindestens 1000 km mit dem Fahrschüler zu fahren und ihn zu unterrichten. Es ist möglich, zwei Begleiter auszuwählen und sich so die Übungsfahrten aufzuteilen. Auch wenn die Fahrstunden selbst kostenfrei sind, so müssen Sie jedoch eine Antragsgebühr von circa 42 Euro begleichen. Im Vergleich zu einer einzelnen Fahrstunde rechnen sich diese Übungsstunden mit rund 150 Euro inklusive Gebühr und Kraftstoff.
6. Probezeit und drohende Kosten
Für alle herkömmlichen Führerscheinklassen gilt eine Probezeit von drei Jahren. Beim Autoführerschein endet die Frist mindestens mit Vollendung des 20. Lebensjahres, auch wenn Sie mit 17 oder 18 Jahren Ihre Fahrerlaubnis erhalten haben. Bei Verstoß wird nicht nur die Probezeit verlängert, sondern erfordert eine zusätzliche Nachschulung. Eine Nachschulung kostet zwischen 495 und 515 Euro, wobei die Gebühren gesetzlich festgelegt sind. Natürlich können solche Nachschulungen bei größeren Vergehen auch nach der Probezeit anfallen.
Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie extra Fahrstunden benötigen oder durch eine Prüfung fallen. Eine Wiederholungsprüfung für den Theorieteil kostet durchschnittlich 160 Euro, für den Praxisteil 135 Euro. Manche Fahrschulen bieten unter Auflagen eine sogenannte Prüfungsgarantie, bei der im Wiederholungsfall die erneuten Prüfungsgebühren wegfallen. Behördengebühren sind dabei aber meist nicht mit inbegriffen. Auch das Nichterscheinen bei einer Prüfung führt zu einem Verlust von 50 Prozent der Gebühren.
Der L17, offiziell „vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B“ genannt, bietet 17-Jährigen die Möglichkeit, ein Auto bis 3,5 Tonnen in Begleitung einer eingetragenen und berechtigten Person zu führen. Für diese Art Ausbildung sind Übungsfahrten von insgesamt 3.000 Kilometern zu bewältigen. Die Begleitperson muss zusätzlich bei fünf Fahrstunden dabei gewesen sein. Hier ergeben sich Kraftstoffkosten von rund 300 Euro. Insgesamt kann diese Art der Ausbildung teurer sein als eine Voll- oder Dual-Ausbildung.
7. Der Kombi- und internationale Führerschein
Eine Art Geld einzusparen sind sogenannte Kombi-Führerscheine. Diese erlauben, dass Sie den Motorrad- und Autoführerschein gleichzeitig oder sehr zeitnah absolvieren. Viele Fahrschulen bieten extra Gesamtpakete mit Vergünstigungen an. Unabhängig von diesen sparen Sie sich Unterrichtseinheiten, Prüfungsgebühren sowie Unterlagen und damit mehrere hundert Euro und Zeit. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Fahrschule darauf, welche Leistungen im Preis enthalten sind und welche Zusatzkosten auf Sie zukommen.
Wollen Sie auch außerhalb der EU Ihr Fahrzeug lenken, müssen Sie zu Ihrem normalen Führerschein auch einen internationalen Führerschein beantragen. Dies dauert bis zu 14 Tage und kostet rund 30 Euro. Um einen internationalen Führerschein zu erhalten, muss zudem Ihr EU-Führerschein noch gültig sein. Bei Fahrten im EU-Ausland sollten Sie daher immer alle Papiere mitführen.